Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.82

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3 Sacheinlagevertrag
Sacheinlagevertrag

Mit Sacheinlagevertrag vom 15.1.2004 hat die Stadt Innsbruck die Liegenschaften „Bienerstraße“, „Fuchsrain Ost“, „Fuchsrain West“ und
„Thomas-Riss-Weg“ an die Stadtbau übertragen und übereignet.

Bewertung Sacheinlage

Die Einbringung der Liegenschaften erfolgte zu dem vertraglich festgesetzten Wert von € 3.600.000,00. Die Bewertung der einzelnen
Grundstücke wurde von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen durchgeführt. Sie erfolgte unter Beachtung aller in den jeweiligen Gutachten
getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse am damaligen (Jahr 2001) Realitätenmarkt im Sinne der jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen.

Einverleibung,
Eintragung Grundbuch

Die Einverleibung der Eigentumsrechte zu Gunsten der Stadtbau
wurde aufgrund der in § 5 des Sacheinlagevertrages dargelegten
Aufsandungserklärung der Stadt Innsbruck vollzogen. Die grundbücherliche Eintragung erfolgte am 12.2.2004.

Bienerstraße

Der Bodenwert der Liegenschaft „Bienerstraße“, bezogen auf eine
Grundstücksfläche von 2.105 m², wurde vom Sachverständigen ohne
Berücksichtigung der Freimachungskosten (Ablöse Mietrecht und
Abbruchkosten) auf € 1.779.030,98 geschätzt. Unter Berücksichtigung
der Abschlagszahlung betreffend die Ablöse des Mietrechtes
(€ 588.000,00) und der Abbruchkosten gem. Gutachten (€ 104.648,88)
belief sich der errechnete Wert somit auf € 1.086.382,10. Darüber hinaus wurde von der Gesellschaft ein Risikoabschlag in Höhe von
9,12 % in Abzug gebracht und die Liegenschaft mit rd. € 987.328,00
bewertet. Der vorgenannte Risikoabschlag ergab sich nach Auffassung
der Gesellschaft „aus dem Gesellschaftszweck ergebenden Nutzen, dem
die Liegenschaft zugeführt wurde“.
Im Zusammenhang mit den Abbruchkosten stellte die Kontrollabteilung
fest, dass diese nicht den im Gutachten ausgewiesenen Preis erzielt,
sondern sich für die Stadtbau günstiger entwickelt und mit „nur“
€ 46.513,44 zu Buche geschlagen haben. Des Weiteren hat die Kontrollabteilung konstatiert, dass sich die Grundstücksfläche um
151 m² auf 1.954 m² verringert hat. Ausschlaggebend hierfür waren
Grundstücksänderungen, einerseits aufgrund der Bestimmungen des
Straßengrund-Abtretungsvertrages vom 4.5.2004, abgeschlossen zwischen der Stadtbau und der Stadt Innsbruck als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, anderseits veranlasst durch die Bestimmungen gem. LiegTeilG.

Fuchsrain Ost

Zl. KA-11405/2007

Gemäß Gutachten vom 20.6.2001 wurde der Verkehrswert des unbebauten Grundstückes „Fuchsrain Ost“ im Ausmaß von 1.613 m² mit
einem Betrag von € 586.106,41 errechnet und von der Stadtbau übernommen. Nach Abzug des Risikoabschlages in Höhe von 9,12 % wurde
die Liegenschaft Fuchsrain 49 zum Bilanzstichtag 31.12.2004 mit einem

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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