Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.84

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Im Zuge dieses Grunderwerbes wurde mit der Stadt Innsbruck vereinbart, dass diese der Stadtbau ein Darlehen in der Höhe des Kaufpreises
gewährt. Dieses Darlehen sollte ursprünglich bis Bezug der Wohnanlage
zinsenfrei sein, wobei anfänglich auch vorgesehen war, dass nur Mietwohnungen errichtet werden. Da allerdings nunmehr ein Teil des
Grundstückes mit Eigentumswohnungen verbaut wird, d.h. zwei Wohnanlagen dieses Bauvorhabens an jeweilige Wohnungseigentümer verkauft werden, hat die Stadtgemeinde Innsbruck mit der Stadtbau am
8.5.2006 eine Vereinbarung zu dem Zweck abgeschlossen, dass jenes
auf die beiden Wohnungseigentumsanlagen entfallende Darlehen der
Stadtgemeinde Innsbruck ab 1.1.2006 verzinst und vorzeitig getilgt
werden muss, sofern die Wohnungen bzw. ein Teil davon verkauft sind.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass es die
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2006 allerdings verabsäumt hatte, diese
Zinsen in der Höhe von € 97.503,63 als Verbindlichkeit zu erfassen.
Durch diesen Fehler ist folglich auch der Jahresgewinn 2006
(€ 384.604,49) um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen worden.
Der Kontrollabteilung wurde noch während der Prüfung die nachträgliche Berichtigung im Wege der Verbuchung auf den entsprechenden
Konten des laufenden Geschäftsjahres 2007 vorgelegt.
4 Geschäftsbesorgungsvertrag
Allgemeines

Gemäß dem in der Aufsichtsratssitzung vom 8.3.2004 beschlossenen
Geschäftsbesorgungsvertrag (GBV) wickelt die NHT die „gesamthafte
Betreuung aller Tätigkeiten der Firma Innsbrucker Stadtbau GmbH ab“.
Die Geschäftsführung erfolgt durch die beiden Geschäftsführer der NHT
und ist „Teil der Betreuungstätigkeit“.

Verrechnungsmodalitäten

Die zum Prüfungszeitpunkt aktuelle Fassung des GBV sah Verrechnungsmodalitäten für den Bereich „Projektierung und Bauerrichtung“,
den Bereich „Hausverwaltung“, die Tätigkeit der beiden Geschäftsführer
sowie für „die Büroorganisation, Finanzbuchhaltung, Erstellung des Jahresberichtes sowie der Bilanz, Protokollierungen usw.“ vor. Unmittelbar
der Stadtbau zuzuordnende Sachaufwendungen werden von dieser direkt getragen. Die Verrechnung der angesprochenen Aufwendungen
erfolgt jährlich, wobei Akontozahlungen (derzeit zur Jahreshälfte) zu
leisten sind.

Projektierung und
Bauerrichtung

Für die Bautätigkeit (Projektierung und Bauerrichtung) werden von der
NHT die gemäß Wohnbauförderung maximal möglichen Gesamterträge
unter Berücksichtigung gewisser Abschlagssätze für die Teilbereiche
Planung, Bauleitung, Bauverwaltung sowie Baustellenkoordination in
Rechnung gestellt. Die Kontrollabteilung prüfte in diesem Zusammenhang die von der NHT an die Stadtbau gerichteten Vorschreibungen
betreffend die drei zum Prüfungszeitpunkt abgeschlossenen Bauvorhaben. Diese waren das Projekt Bienerstrasse mit 42 Eigentumswohnungen, das Projekt Fuchsrain Ost mit 8 Eigentumswohnungen und das

Zl. KA-11405/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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