Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.85
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Projekt Thomas-Riss-Weg mit 14 Eigentumswohnungen. Berichtstechnisch wird beispielhaft lediglich das Projekt Thomas-Riss-Weg detailliert
dargestellt.
Abschläge gem. Geschäftsbesorgungsvertrag
Ursprünglich war lt. GBV ein pauschaler Abschlag in Höhe von 20 %
vorgesehen. Dieser Abschlag wurde seitens der NHT für die Jahre 2004
und 2005 auf 25 % erhöht. Für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 gilt
für den Teilbereich Planung ein Abschlag von 35 %, für die Teilbereiche
Bauleitung und Baustellenkoordination ein Abschlag von jeweils 40 %
und für den Teilbereich Bauverwaltung ein Abschlag von 20 %.
Honorar Projekt
Thomas-Riss-Weg
Laut Endabrechnung des Projektes Thomas-Riss-Weg sind Kosten der
Gebäude (Kostensumme I) in Höhe von € 1.704.268,17 exkl. USt. und
Kosten der Außenanlagen (Kostensumme II) in Höhe von € 41.946,47
exkl. USt. angefallen. Auf Basis der Kostensumme I+II in Höhe von
€ 1.746.214,64 und unter Berücksichtigung der lt. GBV vereinbarten
Abschläge ergab sich für den Teilbereich Planung ein Honorar in Höhe
von € 31.399,21, den Teilbereich Bauleitung ein Honorar in Höhe von
€ 43.990,51, den Teilbereich Bauverwaltung ein Honorar in Höhe von
€ 46.612,45 und für den Teilbereich Baustellenkoordination ein Honorar
in Höhe von € 12.249,12.
Betragliche Differenzen
Feststellung
Die Kontrollabteilung stellte bei der Prüfung der Honorarvorschreibungen für Projektierung bzw. Bauerrichtung des Projektes Thomas-RissWeg fest, dass seitens der NHT aufgrund eines Rechenfehlers in den
Kalkulationsunterlagen betreffend den Teilbereich Bauverwaltung ein
Betrag von € 119,87 exkl. USt. zu wenig vorgeschrieben wurde. Hinsichtlich des Projektes Fuchsrain Ost machte sich dieser Kalkulationsfehler mit € 74,68 bemerkbar. Bei der diesbezüglichen Prüfung der Honorarvorschreibungen des Projektes Bienerstrasse ergaben sich keine
Beanstandungen.
Tätigkeit der beiden
Geschäftsführer
In der Generalversammlung vom 21.4.2004 wurden die Geschäftsführer
der NHT auch zu Geschäftsführern der Stadtbau bestellt. Dieser Bestellung ging eine gem. Stellenbesetzungsgesetz BGBl. I Nr. 26/1998 erforderliche öffentliche Ausschreibung voraus, welche nicht Gegenstand der
Prüfung der Kontrollabteilung war.
Entgelt
Für ihre Tätigkeit erhalten die Geschäftsführer ein monatliches Entgelt.
Dieses Entgelt bemisst sich als Zuschlagssatz an den jeweiligen monatlichen Gesamtbezügen der NHT und kommt 14-mal pro Jahr zur Auszahlung. Der GBV regelt in diesem Punkt, dass „das mit den Geschäftsführern vereinbarte Entgelt kostendeckend an die Innsbrucker Stadtbau
GmbH weitergegeben“ wird.
Differenz
Weiterverrechnung
Beanstandung
Die Kontrollabteilung stellte im Rahmen ihrer Prüfung fest, dass der
Stadtbau in diesem Zusammenhang im Geschäftsjahr 2005 ein Betrag
in Höhe von € 6.596,28 exkl. USt. zu viel in Rechnung gestellt wurde.
Diese Differenz begründete sich in einer falschen Umlage des auf die
Stadtbau entfallenden Anteiles der Geschäftsführerkosten. In den
Zl. KA-11405/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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