Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.87

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und 2006 (€ 827,31 exkl. USt.) jeweils zu viel und im Jahr 2005
(€ 495,12 exkl. USt.) zu wenig in Rechnung gestellt wurde.
Kosten Zinsen

Im ursprünglichen GBV vom 8.3.2004 war im Unterschied zu der zum
Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung eine Verzinsung der „Verwaltungskosten“ in Höhe des Eigenmittelzinssatzes gem. § 14 Abs. 1 Z 3 WGG
vorgesehen.

Verrechnung im
Geschäftsjahr 2004

Für die Honorarvorschreibung im Geschäftsjahr 2004 hätte der Zinssatz
gem. GBV 3,5 % betragen. Um eine mögliche Gewinnverschiebung von
der Tochter- in die Muttergesellschaft zu vermeiden, wurde auf Anraten
des österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen –
Revisionsverband eine Verzinsung in Höhe von 1,5 % (damaliges
Marktzinsniveau) empfohlen.

Beanstandung
Umsatzsteuer
Kosten für Zinsen
und Versicherungen

Bei der Prüfung des der Stadtbau in Rechnung gestellten Honorars für
Zinsen im Jahr 2004 stellte die Kontrollabteilung eine Differenz in Höhe
von € 163,18 exkl. USt. zu Lasten der Stadtbau fest, welche im Zusammenhang mit einer falschen Verrechnung der einzuhebenden Umsatzsteuer stand. Derselbe Fehler ergab sich im Jahr 2004 betreffend
die in Rechnung gestellten Kosten für Versicherungen und wirkte sich
dieser betraglich mit € 543,13 exkl. USt. zu Lasten der Stadtbau aus.

Unterschiedliche
Bemessungsgrundlagen

Weiters stellte die Kontrollabteilung im Zuge ihrer diesbezüglichen Prüfung fest, dass seitens der NHT in den Geschäftsjahren 2004 und 2005
zur Berechnung der Zinsen nicht dieselbe Bemessungsgrundlage verwendet wurde, da im Jahr 2004 die Kosten für Versicherungen unberücksichtigt blieben.

Zinsen im
Geschäftsjahr 2006

Für das Geschäftsjahr 2006 wurden von der NHT nach ausdrücklicher
Empfehlung des Revisionsverbandes keine Zinsen mehr in Rechnung
gestellt.

Bereinigung Differenzen
bzw. Stellungnahme
Stadtbau

Abschließend hält die Kontrollabteilung fest, dass alle in Bezug auf den
GBV aufgezeigten bzw. beanstandeten betraglichen Differenzen noch
während der Prüfung korrigiert wurden. Auch die Stadtbau bestätigte in
ihrer Stellungnahme nochmals, dass alle angeführten festgestellten
Differenzzahlungen noch während der Prüfung unverzüglich korrigiert
wurden.
5 Bauprojekt Thomas-Riss-Weg

AR- Beschluss

Die Bebauung des Grundstückes Thomas-Riss-Weg mit 14 freifinanzierten Wohnungen wurde Anfang Juli 2004 im Aufsichtsrat beschlossen.
Geplant waren zwei Wohnhäuser in Massivbauweise, welche im Untergeschoss mit einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden waren.

Einsprüche

Nach erfolgter Einreichung kam es zu Einsprüchen von Nachbarn, weshalb für eine bessere Beurteilung des Bauvorhabens die beiden Baukörper in der Natur höhenmäßig dargestellt wurden. Bemüht um eine

Zl. KA-11405/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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