Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.19
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notwendig ist. Es ist natürlich eine
unternehmenspolitische Frage, wie das
aussehen wird.
Sieht man das rein betriebswirtschaftlich,
müsste man wahrscheinlich in der
nächsten Phase, in ein bzw. zwei Jahren,
ähnliche Gebührenerhöhungen machen.
Wir sind damit nicht die einzigen in
Österreich, sondern das ist in Linz, Graz
und Wien gleich. Gerade Wien hat im Jahr
2006 aufgrund der gleichen Thematik eine
einmalige Gebührenerhöhung von 28 %
vorgenommen. Wir wollten das in einzelnen Teilschritten machen.
Bei der Regionalbahn bzw. dem Straßenbahnkonzept hat man natürlich versucht,
nach Vorliegen der konkreten Trassenführungen, das abzusprechen und unsere
Neubauten so zu legen, damit man nicht in
Konflikt kommt. Bei der Planung dieser
Strecken hat man natürlich die Infrastruktur, vor allem den Kanal, erhoben und
darauf, so gut es gegangen ist, Rücksicht
genommen. Daher erwarten wir aus
diesem Titel keine wirklich höheren
Summen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Abwasserversickerungsanlagen sind nach
bundesgesetzlichen Bestimmungen seit
Mitte der 90er-Jahre nicht mehr zulässig.
Es hat zwar nach einer Verordnung des
Landeshauptmannes einmal die Möglichkeit gegeben, diese Frist zu verlängern,
aber das ist grundsätzlich nicht mehr
statthaft.
In der Stadt Innsbruck hat es in den
Randbereichen, wie in Hötting und
insbesondere in Mühlau, sehr viele solche
Anlagen gegeben. Sind alle Gebäude im
städtischen Bereich an das Kanalnetz
angeschlossen oder gibt es dichte
Gruben, die man noch in periodischen
Zeitabständen auspumpen muss? In
welchem Ausmaß ist das Kanalnetz für die
Innsbrucker BürgerInnen bereits vorhanden bzw. sind diese angebunden?
Dipl.-Ing. Dr. Hupfauf: Die genauen
Zahlen kann ich nicht nennen. Es gibt in
der Stadt Innsbruck noch einige dichte
Gruben, so genannte mechanische
Kläranlagen - das sind DreikammerAnlagen, Absetzanlagen - und biologische
Kleinkläranlagen. Wenn man alle Bereiche
zusammennimmt, haben wir in der Stadt
GR-Sitzung 15.5.2008
Innsbruck - grob geschätzt - noch 100 Anlagen, wobei die biologischen Kleinkläranlagen natürlich zulässig sind, aber
insgesamt keinen Sinn machen. Hat man
in vernünftiger Art und Weise einen Kanal
in der Nähe, wird man natürlich auch diese
Anlagen anschließen.
GRin Ladurner-Keuschnigg: Ich möchte
zuerst eine Feststellung treffen und dann
eine Frage stellen: Ich wohne in einem
Gebiet, das zurzeit erschlossen wird und
kann bestätigen, was zuerst der Vorstandsvorsitzende Dr. Schmid oder Dipl.Ing. Dr. Hupfauf gesagt hat, dass sich die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
sehr bemüht, die Erschließungen fachgerecht und kompetent zu machen. Das
beginnt damit, dass die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sehr
umsichtig arbeitet und die AnrainerInnen
sehr gut informiert. Die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) kümmert sich
wirklich um alles, sogar darum, wo man
den PKW hinstellen kann.
(Bgm.in Zach: Oder das Fahrrad.)
Genau. Dafür möchte ich ein großes Lob
aussprechen.
Kann mir Dipl.-Ing. Dr. Hupfauf den
Unterschied zwischen dem Mischsystem,
das wir in der Stadt Innsbruck haben, und
jenem System, das es in anderen Gegenden gibt, wo das Schmutzwasser und
Regenwasser separat abgeleitet wird,
sagen? Welche Vor- und Nachteile gibt es
diesem System gegenüber?
Dipl.-Ing. Dr. Hupfauf: Diese Unterscheidung zwischen dem Misch- und Trennsystem ist sehr alt. Mischsystem heißt, dass
Schmutzwässer und Oberflächenwässer in
ein- und derselben Rohrleitung geführt
werden. Trennsystem heißt, dass es zwei
Leitungen gibt. Eine für Schmutzwasser
und die andere für Oberflächenwasser.
Das sind schwarz-weiß Betrachtungen.
Das gibt es heute nicht mehr, sondern wir
reden von qualifizierten Mischsystemen
und qualifizierten Trennsystemen. Genau
gesagt, haben wir in der Stadt Innsbruck
ein qualifiziertes Mischsystem.
Das heißt, dass all jene Wässer, die
gereinigt werden sollen - egal ob es
Oberflächenwässer sind, die von den
Straßen kommen und verschmutzt sind