Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.25
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Wohnhaussanierungskrediten mit einem
Gesamtnominale in der Höhe von
€ 491.000,-- (Zinssatz 0,02 %-Punkte
unter dem 3-Monats-EURIBOR oder
0,5 %-Punkte über der Sekundärmarktrendite {SMR}-Emittenten gesamt jeweils
Aufrundung auf volle 1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung {immer der niedrigere
Zinssatz}, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), den die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) bei der Tiroler Sparkasse Bank AG
zur Finanzierung der Sanierungen in den
Objekten Defreggerstraße 31/33 aufnimmt.
16.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 2199, vorgetragen in EZ 1038, Grundbuch
81111 Hötting, mit einer Fläche
von 5.722 m2 von den Eigentümern Zegg Hedwig, Ing. Zegg
Reinhold, Zmugg Elisabeth und
Dr. Zegg Maria
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.5.2008:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von den Eigentümern Hedwig Zegg,
Ing. Reinhold Zegg, Elisabeth Zmugg
und Dr. Maria Zegg, das Grundstück
2199, vorgetragen in EZ 1038, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche
laut Grundbuch von 5.722 m2.
2.
Der Kaufpreis zuzüglich Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühr und allen damit zusammenhängenden Kosten wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert. Der gesamte Kaufpreis ist binnen einem
Monat nach Vertragsunterfertigung
sowie nach Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung zur spesenund abzugsfreien Zahlung an die Verkäufer fällig, wobei der Kaufpreis bei
Fälligkeit von der Stadtgemeinde
Innsbruck mit schuldbefreiender Wirkung auf ein von den Verkäufern zu
bezeichnendes Konto überwiesen
wird. Die interne Aufteilung des Kaufpreises zwischen den Verkäufern hat
durch diese selbst zu erfolgen.
3.
Die Übernahme des kaufgegenständlichen Grundstückes ins Eigentum der
Stadtgemeinde Innsbruck erfolgt lastenfrei.
4.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird beauftragt und
ermächtigt, die weiteren Vertragsverhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft anfallenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, einschließlich der Beglaubi-
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Bürgschaftserklärungen
abzugeben und diese zu Gunsten der
Tiroler Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
15.
IV 5812/2008
Bayer Irmgard, Generalsanierung des Objektes Mariahilfstraße 14, Förderungsansuchen
nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.4.2008:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Mariahilfstrasse 14, Irmgard Bayer, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 44.100,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.in Zach: Dieses Haus steht unter
Denkmalschutz. Es ist ein schmales Haus,
welches sich links vom Gasthaus Weißes
Lamm befindet und grundlegend und sehr
aufwendig renoviert wurde. Ich hoffe, dass
diese Generalsanierung dort Schule
macht, da es noch zwei Häuser gibt, die
sich in einem erbärmlichen Zustand
befinden und Privaten gehören.
GR-Sitzung 15.5.2008
IV 5859/2008
IISG-RA 1202/2008