Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.59
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Antrages zutiefst und ich könnte hier nie
und nimmer zustimmen.
Natürlich kann man über alles reden, aber
das halte ich in diesem Fall wirklich für
entbehrlich. Ich würde es nicht für fair und
korrekt ansehen, wenn man Dinge, die
vereinbart wurden und wesentliche
Elemente einer Ertragsermittlung waren,
nachträglich in Frage stellt.
Deshalb appelliere ich an die Mitglieder
des Gemeinderates, diesen Antrag mit
Nachdruck abzulehnen.
(GR Mag. Fritz: Eine einvernehmliche
Änderung des Vertrages war noch nie
unredlich.)
Aber das ist unredlich!
(Bgm.in Zach: Nur keine künstliche
Aufregung.)
in
a
GR Mag. Yildirim: Ich bin auch etwas
über diese heftige Ausdrucksweise
erstaunt. Einen Antrag als unredlich zu
bezeichnen und Vertragsverhandlungen
bzw. Vertragsänderungen, die hier
angeregt werden, als unredlich hinzustellen, erstaunt mich wirklich maßlos. Ich
denke mir, dass bei Verträgen eine
Willensübereinkunft stattfindet.
Grundsätzliche Verträge, vor allem wenn
dazwischen eine lange Zeitspanne liegt
und eine Indexanpassung durchaus
redlich ist, derart heftig zu kritisieren bzw.
als unangebracht hinzustellen, finde ich
einfach eines Vizebürgermeisters nicht
würdig.
Ich möchte jetzt keinen Vortrag darüber
halten, wie Verträge zustande kommen
und ob grundsätzlich Vertragsänderungen
redlich oder unredlich sind, aber ich
verstehe diese heftige Ablehnung nicht
und möchte das zum Ausdruck bringen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
Populismus pur.)
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen,
dass man den Inhalt dieses Antrages liest,
da es hier wirklich um ein zeitgemäßes
innovatives Tarifsystem geht, das man
sich durchaus ansehen kann.
Ich verstehe nicht, warum man über
diesen Antrag nicht im Stadtsenat
diskutieren und dazu Stellungnahmen, wie
zu vielen anderen Fragen, einholen kann.
GR-Sitzung 15.5.2008
(Bgm.in Zach: Was jetzt in der Darstellung
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
unwürdig war, möchte ich zurückweisen.
Er kann seine Meinung sagen und er hat
auch viel Erfahrung. Deshalb sind Sie
durchaus berechtigt, diese Ansicht nicht
zu teilen. Das ist ganz sicher nicht
unwürdig, genauso wie es nicht unwürdig
ist, wenn Sie das Ganze nicht verstehen
und ganz anderer Meinung sind. Das ist
Ihre Angelegenheit, die wir genauso
respektieren.)
Nachdem ich jetzt im Stehen der Frau
Bürgermeisterin zuhören musste, möchte
ich jetzt fortsetzen. Ich habe diese heftige
Entgegnung oder ablehnende Haltung von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger …
(Bgm.in Zach: Er ist emotional.)
Ja, sehr emotional. Wir bemühen uns vor
allem wirklich um eine ausgewählte
Wortwahl. Ich verstehe einfach nicht, was
an diesem Antrag unredlich ist.
(Bgm.in Zach: Wir verstehen, dass Sie das
nicht verstehen und das kann jeder so
halten wie er will.)
Danke, Frau Bürgermeisterin!
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Zur Geschäftsordnung! Die Frau Bürgermeisterin hat
den Ausdruck der Unwürdigkeit zurückgewiesen. Zurückweisen muss man den
Vorwurf der Unredlichkeit, weil sich daraus
ein strafrechtliches Delikt ableitet und
diesen Vorwurf muss sich StRin
Dr.in Pokorny-Reitter tatsächlich nicht
gefallen lassen.
(Bgm.in Zach: Strafrechtlich wird im
Gemeinderat nichts sein.)
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
ja kein strafrechtlicher Deal.)
StRin Mag.a Schwarzl: Nachdem wir
gehört haben, dass es ohnehin nur Täter
gibt, kann es gar nicht strafrechtlich
relevant sein. Ich halte das Ansinnen auch
nicht für unredlich. Vor allen Dingen
verstehe ich es insofern nicht, wenn das
ein Vertreter der Stadt Innsbruck sagt.
Wenn der Vorstandsvorsitzende der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG),
Dr. Wallnöfer, sagt, dass es unredlich ist,
kann ich es nachvollziehen.
(Bgm.in Zach: Das wird er ganz sicher tun.)