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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf

- S.13

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13.

III 1270/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F21, Hötting,
westlicher Teilbereich Höhenstraße 24 d (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ
- F9, Zeichn. Nr. 3500), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.3.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F21, Hötting,
westlicher Teilbereich Höhenstraße 24 d
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F9, Zeichn. Nr. 3500), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.

14.

III 1271/2007
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 60/af1,
Hötting, Bereich Höhenstraße
24 d und Fallbachgasse 93 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 60/af Zeichn. Nr. 3501), gemäß § 56 Abs. 2 TROG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.3.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 60/af1, Hötting,
Bereich Höhenstraße 24 d und Fallbachgasse 93 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/af Zeichn. Nr. 3501), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG, wird beschlossen.
GR-Sitzung 22.3.2007

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Es handelt sich um das Projekt von
Dorothea Hochrainer, vormals Dorothea
Weiss.

15.

III 1273/2007
Entwurf des Allgemeinen und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B6, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg 183, gemäß
§ 56 Abs. 3 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.3.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B6, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 183, gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006, wird beschlossen.
Es handelt sich um die Aufstockung beim
Hotel Penz am Fürstenweg.

16.

III 2136/2005
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. WI - F14, Wilten, westlicher
Bereich zwischen Olympiastraße, Leopoldstraße und Neurauthgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/if, Zeichn. Nr. 3352), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme mit zwei
Unterschriften eingegangen. Sie liegt dem
Akt im Original bei.