Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf

- S.20

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- 219 -

19.

Einbringung von dringenden
Anträgen

19.1

I-OEF 27/2007
"Innsbrucker Energieentwicklungsplan" (IEP), Erstellung (GR
Haller)

4.

Der "Innsbrucker Energieentwicklungsplanes" (IEP) ist auf drei Jahre
anzulegen, alle drei Jahre ist dem
Gemeinderat ein Zwischenbericht
vorzulegen.

5.

Die Mag.-Abt. IV wird beauftragt, für
den ordentlichen Haushalt ab dem
Jahre 2008 über eine eigene Voranschlagspost entsprechende finanzielle
Vorsorge zu treffen und für den laufenden Haushalt 2007 einen gesonderten Nachtrag zu erstellen.

GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit GR
Kaufmann folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

2.

3.

In Übereinstimmung mit den Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP,
SPÖ und "Für Innsbruck" unter dem
Kapitel "Ökologie und Umwelt" normierten Zielen (z. B. Wärmeschutzisolierungen bei städtischen Gebäuden
vornehmen, Förderungsaktionen zur
Umstellung auf leistungsgebundene
Energieträger und Gasheizungen beginnen etc.) und insbesondere unter
Berücksichtigung der Maßnahmenvorschläge im bereits vom Gemeinderat beschlossenen Innsbrucker Umweltplan (Projektgruppe Energie) sowie in Anlehnung an den "Städtischen
Energie-Entwicklungsplan" (SEP) der
Stadt Wien beauftragt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
die städtische Verwaltung mit der Erstellung eines "Innsbrucker Energieentwicklungsplanes" (IEP).
Die Frau Bürgermeisterin wird in ihrer
Funktion als Eigentümervertreterin
ersucht, die in Betracht kommenden
städtischen Beteiligungen (Innsbrucker Kommunalbetriebe AG {IKB},
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD}, Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG {IIG},
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH {NHT}, Innsbrucker
Stadtbau GesmbH etc.) zur Mitarbeit
einzuladen.
Die Erstellung des "Innsbrucker
Energieentwicklungsplanes" (IEP) soll
vor der Beschlussfassung im Gemeinderat im gemeinderätlichen Umweltschutzausschuss vorberaten werden.

GR-Sitzung 22.3.2007

Haller und Kaufmann, beide e. h.
Energie ist eines der wichtigsten Themenfelder der Zukunft. Die Republik Österreich, die Bundesländer, aber auch die
Gemeinden sind aufgerufen, im eigenen
Bereich sinnvolle, effektive und effiziente
Maßnahmen zu setzen, so wie das jede
Privatperson auch tun sollte.
Ein Segment aller Bemühungen gegen
den Klimawandel erblicken wir in der
Sparsamkeit, denn noch immer ist die
Energie die billigste, die gar nicht erzeugt
werden muss, sprich Negawatt.
Ziel und Zweck des "Innsbrucker Energieentwicklungsplanes" (IEP) ist es unter
anderem auf Basis des im Innsbrucker
Umweltplan vorgeschlagenen Maßnahmenkataloges eine ganzheitliche und
umfassende Aufarbeitung des Themas
Energiestadt Innsbruck aufzuarbeiten.
Der "Innsbrucker Energieentwicklungsplan" (IEP) soll
-

unter Einbeziehung der maßgeblichen
und/oder einschlägig tätigen städtischen Beteiligungen (Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG {IKB}, Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD}, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG {IIG},
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH {NHT}, Innsbrucker
Stadtbau GesmbH) sowie der zuständigen städtischen Dienststellen erstellt werden

-

die Themenbereiche Gesamtverbrauch der Energie, Verwendung
der Energie (Haushalte, Industrie,
Landwirtschaft, öffentliche und private