Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf
- S.24
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Das wäre einfach eine Maßnahme, die für
die Bewohnerinnen und Bewohner des
Sieglangers, für Spaziergängerinnen und
Spaziergänger und eventuell auch für
Radfahrerinnen und Radfahrer, je
nachdem wie das technisch möglich ist,
sinnvoll ist. Die Böschung des Inns gehört
wieder einmal nicht der Stadt Innsbruck,
sondern dem Bund und der Wasserbauverwaltung. Daher rege ich eine Prüfung
an, denn jetzt wäre die Chance gegeben.
Wenn so etwas möglich ist, kann man
dann noch einmal darüber befinden, ob
man sich das auch leisten will. Ich glaube,
dass so etwas einen Wert hätte.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, zu
prüfen, ob der Sieglangersteg derart
adaptiert werden kann, dass ein Fußgängerinnen- und Fußgänger-Abgang zum
Innufer (Sieglanger-Seite) errichtet wird.
Mair e. h.
19.7
I-OEF 33/2007
Innsbrucker Wahlordnung,
Abänderung in Bezug auf Senkung des Wahlalters (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Tiroler Landtag wird ersucht, § 11 der
Innsbrucker Wahlordnung dahingehend
abzuändern, dass in Innsbruck zukünftig
ab Vollendung des 16. Lebensjahres
gewählt werden kann. Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dem Tiroler
Landtag diesen Beschluss zur Kenntnis zu
bringen.
Mair e. h.
Was ist der Hintergrund? Ihr wisst alle,
dass der Ministerrat vor inzwischen zehn
Tagen die Senkung des Wahlalters auf
Bundesebene auf 16 Jahre beschlossen
hat. Die ÖVP und die SPÖ sind sich jetzt
noch nicht ganz einig, ob sie das wirklich
beschließen werden oder ob man das
vielleicht doch noch hinausschieben kann.
Ich finde einfach, dass man aus der Sicht
der Stadt Innsbruck auch den Landesgesetzgeber, der die Innsbrucker WahlordGR-Sitzung 22.3.2007
nung ändern muss, an die Stadt Innsbruck
erinnern sollte, an die nächste Gemeinderatswahl im Jahr 2012 zu denken und das
Wahlalter auf 16 Jahre zu ändern. Die
Argumente dafür sind, glaube ich,
bekannt. Es geht um politische Partizipation von Jugendlichen. Es geht um das
Ernstnehmen, das Gewicht und um die
Stimme von jungen Leuten in der Politik.
Wie kann man das Gewicht der jungen
Leute stärken?
Die Erfahrungen mit der Senkung des
Wahlalters auf 16, dort wo es das bereits
gibt, in Wien, im Burgenland und in der
Steiermark haben nämlich gezeigt, dass
Jugendliche Willens sind, ihr Wahlrecht
tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Die
Jugendlichen wählen - das muss man jetzt
nicht werten - auch nicht völlig unsinnig,
sondern dass Jugendliche auch mit
16 Jahren ganz offensichtlich in der Lage
sind, zu entscheiden, von wem sie sich
politisch vertreten lassen wollen.
Nach dem Beschluss des Ministerrates für
die Senkung finde ich es wichtig, dass der
Landesgesetzgeber daran erinnert wird,
auch die Stadt Innsbruck nicht zu vergessen. Um ein Argument gleich vorweg zu
nehmen, möchte ich sagen, dass das ein
Antrag ist, der sich an das Land Tirol
richtet. Ich darf daran erinnern, dass wir
heute schon zwei Anträge einstimmig
beschlossen haben, nämlich den Antrag
des Bauausschusses hinsichtlich des
Flächenwidmungsplanes einer neuen
Widmungskategorie der sich an das Land
Tirol richtet und der andere war von GR
Dr. Waibel, der sich an den Bund richtet.
Daher bitte ich nicht mit dem Argument zu
kommen, dass die Anträge an das Land
Tirol nicht gewünscht sind. Ich bitte in der
Sache zu urteilen. Ich hoffe im Interesse
von jungen Leuten in der Stadt Innsbruck,
dass sich der Gemeinderat dafür ausspricht.