Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf
- S.36
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teten Mietvertrag haben will. Oder man
kann fragen, ob die Antragsteller mit
einem befristeten Mietvertrag einverstanden sind, denn sonst bekommen diese
keine städtische Wohnung.
Irgendeine Variante in der Fragestellung
müsste man machen, damit man eine
sinnvolle Antwort bekommen würde und
auch eine Konsequenz daraus ableiten
kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
irgendjemand freiwillig sagt, dass er auf
den unbefristeten Mietvertrag verzichtet
und einen befristeten Mietvertrag nimmt.
Das wird niemand freiwillig sagen. Daher
halte ich die Fragestellung in der Form für
einen ziemlichen Lapsus. Abgesehen
davon, jedes Jahr, wenn ich den Tätigkeitsbericht der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, vorlege, kannst du sehen, wie
viele Tausende von Kontakten die
Mitarbeiter der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, erledigen und bewältigen müssen.
Wir hatten im letzten Jahr knapp
20.000 Kontakte.
Ich glaube, dass das wieder ein wesentlicher Mehraufwand wäre. Diesen Mehraufwand, GR Mag. Kogler, würde ich viel
lieber - ich glaube, dass wir das alle wollen
oder die meisten von uns - in ein Hirnschmalz verpacken, wie wir z. B. das
Thema gute soziale Durchmischung und
eine Integration in den städtischen
Wohnanlagen sehr gut und ausgezeichnet
meistern können.
GR Weiskopf: Ich hätte gerne ein
bisschen weiter gefragt, was denn
passieren soll, wenn Antragsteller sagen,
dass sie für einen befristeten Mietvertrag
auf zehn Jahre sind? Was passiert mit
dem Vergabesystem? Es muss einen
weiteren Gedanken geben. Das ist eine
Frage, die gerne beantwortet werden
kann. Ich blicke am liebsten geradeaus
und nicht in die andere Richtung, weil ich
ein starres Genick habe, seit ich mich
verkühlt habe. Daher sei es mir verziehen,
wenn ich geradeaus sehe.
Die Frage ist, was der Hintergedanke bei
dem Ganzen ist? Was soll passieren,
wenn von 2.500 Antragstellern
1.000 Personen gesagt haben, dass sie
mit dem befristeten Mietvertrag einverstanden sind? Das ist eine Frage.
GR-Sitzung 22.3.2007
GR Mag. Kogler: Zur Aufklärung lieber
GR Weiskopf. Ich habe es schon ausgeführt, dass das natürlich in das Vergabebzw. Punktesystem einfließen soll, ob die
Bevölkerung bzw. die Antragsteller auch
bereit sind, einen befristeten Mietvertrag
einzugehen. Es ist damit die gewisse
Dringlichkeit gegeben. Wenn man heute
auf zehn Jahre befristet einen Mietvertrag
bekommt, kann man jene vorreihen, die
sagen, dass sie auch mit einer Wohnung
auf zehn Jahre in der Übergangsphase
zufrieden sind. Anschließend können sich
diese am freien Markt eine Wohnung
suchen oder wenn weiterhin die soziale
Notwendigkeit besteht auch in einer
weiteren Phase einen unbefristeten
Mietvertrag bekommen.
Es steht an, das Punktesystem und die
Vergabesystem jetzt neu zu entwerfen und
das werden wir im Wohnungsausschuss
behandeln. Das ist der Hintergrund der
einen Sache.
Zweitens zur Wortmeldung von StR
Dr. Pokorny-Reitter: Ich habe auch vom
Wert der Wohnung und nicht vom Mietzins
gesprochen. Hier darf ich dir den Ball
schon wieder zurückspielen und sagen,
dass du oder viele andere auch froh sein
müssen, wenn der Mietzins um 25 %
reduziert werden würde, weil dann wäre im
Endeffekt eine soziale Komponente dabei,
weil wir dann den Mietzins entsprechend
reduzieren könnten. Das ist diesbezüglich
der soziale Aspekt.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Der von GR Mag. Kogler eingebrachte
dringende Antrag (Seite 222) wird dem
Inhalte nach abgelehnt.
20.6
I-OEF 32/2007
Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnenAbgang zum Innufer (GR Mair)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 16 Stimmen):
Dem von GR Mair eingebrachten dringenden Antrag (Seite 223) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag