Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.48
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 42 -
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Kontrollausschusses vom
17.1.2012 (Seite 35) wird angenommen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
24.
KA 11069/2011
Bericht über die stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens der ehemaligen KUF
GR Haager: Es wurden einige Schwerpunkte gesetzt: Darstellung der Beschlusslage in den städtischen Gremien
per 1.4.2005 zugunsten des im Haushalt
der Stadtgemeinde Innsbruck verfallenden
Sondervermögens der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF). Ich darf in Erinnerung
rufen, dass die Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) damals aufgelöst wurde. Die
städtischen Bediensteten wurden an die
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) transferiert. Es hat seitens der
städtischen Bediensteten nicht sehr wenige Stimmen gegeben, dass das von ihnen
einbezahlte Geld zurückzuzahlen wäre.
Es hat ein Gutachten der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck gegeben,
das diese Forderung nicht bestätigt hat.
Es wurde festgestellt, dass das Geld der
Stadt Innsbruck gehört. Die Stadt Innsbruck hat daher den Beschluss gefasst,
ein Sondervermögen anzulegen und verschiedene Leistungen, wie aus dem Bericht der Kontrollabteilung hervorgeht, zu
gewähren. Das wollte ich zur Erklärung
sagen.
Es hat Bemerkungen zu bestehenden
Veranlagungen gegeben. Es gibt mündelsichere Rentenfonds sowie Bank- und Giroguthaben. Es gab eine kritische Anmerkung, dass zu viel Geld am Girokonto
liegt, was erledigt werden soll. Zudem gab
es Bemerkungen über die Prüfung der
Verwendung der Zinserträge aus der Veranlagung des ehemaligen Sondervermögens der Kranken- und Unfallfürsorge
(KUF). Es gab auch sonstige Empfehlungen und Bemerkungen im Zusammenhang
mit der Verwaltung der ehemaligen Mittel
der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF).
GR-Sitzung 26.1.2012
Das waren die herausragenden Schwerpunkte dieses Berichtes.
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Beim
Durchlesen des Berichtes habe ich mich
gewundert, denn die Ansprüche waren, als
die Einrichtung erfolgte, unglaublich groß.
Man hat sich vorgenommen, den Zinsertrag, der aus der Veranlagung dieser Gelder der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
kommt, für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu verwenden. Die Gelder der
Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) gingen
in die städtischen Finanzen über und wurden veranlagt. Laut Gemeinderatsbeschluss sollte der Zinsgenuss den städtischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern
für die Gesundheitsvorsorge zugutekommen.
Die Mag.-Abt. I, Allgemeine Verwaltungsdienste, hat damals auch definiert, welche
Maßnahmen gesetzt werden könnten. Ich
darf aus dem Bericht Folgendes zitieren:
"Die Zinsen sind ausschließlich für verschiedenste Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten einzusetzen. Dabei wird besonders an Impfprogramme, prophylaktische Maßnahmen zur
Stärkung des Bewegungsapparates, des
Immunsystems und an Verbesserungen
im Bereich der Ergonomie, gedacht. Zudem wurde noch eine Einzelfallhilfe vorgeschlagen."
Ich habe mir den Bericht angesehen und
gedacht, dass man sehr engagiert begonnen hat und es in den Jahren alles Mögliche gab. Zum Schluss ist eigentlich nur
mehr die Massage übriggeblieben. Ich habe bei der Sitzung des Kontrollausschusses kritisch nachgefragt, warum eigentlich
nichts mehr anderes angeboten wird. Offenbar hat die Nachfrage der städtischen
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dieses
Angebot geregelt. Ich bin dann zur Einsicht gekommen, dass man mit € 20,-- pro
Jahr und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter - so
viel ist der Zinsgenuss - tatsächlich nicht
erwarten kann, dass das ganze engagierte
Programm umgesetzt wird.
Es wurde mir im Kontrollausschuss auch
mitgeteilt, dass das nicht die einzige Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge für die
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist. Die
Mag.-Abt. I, Personalwesen, macht noch