Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.49
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einiges mehr für die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter. Ich stelle diesbezüglich heute
auch noch eine Anfrage. Ich hoffe doch,
dass einiges noch auf einem anderen Finanzierungsweg umgesetzt werden kann.
Der Bericht der Kontrollabteilung über die
Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) ist bis
auf Kleinigkeiten ganz in Ordnung. Wie
das Geld verwaltet wird, das ist alles bestens.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR Dr. Schuchter referiert die Anträge
bzw. Empfehlungen des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses
vom 24.1.2012 sowie 26.1.2012:
25.
I-Präs. 556e/2011
Entwurf einer Geschäftsordnung
des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck,
1. Fassung, Stand 7.12.2011
GR Dr. Schuchter: Wir haben vor dieser
Sitzung des Gemeinderates noch eine Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses abgehalten. Wir
haben heute und am 24.1.2012 drei Punkte im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss behandelt.
Dieser Punkt wurde deshalb so genau
formuliert, da es verschiedene Entwürfe
gegeben hat. Das wäre jetzt die letzte
Fassung, die im Rahmen der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) bzw. des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses diskutiert und beschlossen wurde.
Der Beschluss des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses vom
24.1.2012 lautet wie folgt:
Vorliegender Entwurf einer Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, 1. Fassung,
Stand 7.12.2011, ist vom Gemeinderat zu
beschließen.
Wir haben in der Sitzung der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) sowie des
GR-Sitzung 26.1.2012
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses die Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, gebeten, eine Stellungnahme der Gemeindeaufsicht bzw. wenn
möglich des Verfassungsdienstes des
Landes Tirol einzuholen. Ist es überhaupt
möglich, dass wir eine Geschäftsordnung
adaptieren bzw. abändern, die auch Punkte hat, welche auf Grund des neuen Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
erst den kommenden neuen Gemeinderat
betrifft?
Die Stellungnahme der Gemeindeaufsicht
ist eingegangen. Dieser liegt eine recht
lange Stellungnahme des Verfassungsdienstes über vier Seiten zu Grunde. Aus
dieser Stellungnahme kann man einiges
herauslesen. Jedenfalls geben die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Landes
Tirol zu bedenken, dass es durchaus verfassungsrechtliche Bedenken geben könnte, auf die man Rücksicht nehmen sollte.
Es wird daher keine Beschlussfassung
empfohlen. Dieser Sicht der Abteilung für
Gemeindeangelegenheiten des Amtes der
Tiroler Landesregierung hat sich auch
Magistratsdirektor Dr. Holas, Dr. Crepaz,
Dr.in Bock-Kasseroller und
Mag.a Abenthum angeschlossen. Das sind
jene vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
die uns sehr kundig und sehr intensiv im
Rahmen der vielen Sitzungen begleitet
haben.
Wir waren aber trotzdem der Meinung,
dass diese Geschäftsordnung beschlossen werden sollte. In Anbetracht dieser
Einwendungen - jetzt komme ich gleich
zum Punkt - geben wir dem Gemeinderat
noch folgende Empfehlung zu bedenken:
Vor dem Hintergrund der Überlegungen
der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter würden wir vom Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss Folgendes empfehlen:
Dem Gemeinderat der nächsten Funktionsperiode wird empfohlen, eine redigierte
Fassung (insbesondere neue Durchnummerierung) der vorliegenden Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck bestätigend zu
beschließen.