Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.51

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28.

III 10756/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich
zwischen Kravoglstraße und
Klappholzstraße (teilweise als
Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE - B6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist zum ersten Entwurf eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Der Stellungnahme kann entsprochen werden, weshalb
ein zweiter Entwurf vorgelegt wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich zwischen Kravoglstraße und
Klappholzstraße (teilweise als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE
- B6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
29.

III 496/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B9, Hötting, Bereich nördlich Weiherburggasse
und Villa Blanka, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B9, Hötting, Bereich
nördlich Weiherburggasse und Villa BlanGR-Sitzung 26.1.2012

ka, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
30.

III 497/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F7, Saggen, Teilbereich der Gp. 723/1, KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/iy),
gemäß § 36 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2012:
Die Auflage des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA - F7, Saggen, Teilbereich der
Gp. 723/1, KG Innsbruck (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/iy),
gemäß § 36 TROG 2011, wird beschlossen.
31.

III 6526/2011
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. AL - B32,
Arzl, Bereich einer Teilfläche der
Gp. 62/1, gemäß § 56 Abs. 1 und
Abs. 2 TROG 2006 i. d. F. vom
1.7.2011

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die erforderlichen Verträge sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.11.2011:
Der Bebauungsplan und der Ergänzende
Bebauungsplan Nr. AL - B32, Arzl, Bereich
einer Teilfläche der Gp. 62/1, gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2006 i. d. F. vom
1.7.2011 werden beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) unter der aufschiebenden Bedingung, dass
dem Flächenwidmungsplan die nach § 67