Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.52

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- 46 -

Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche
Genehmigung erteilt wird.
32.

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2012:
Der Bebauungsplan und der Ergänzende
Bebauungsplan Nr. IG - B5, Igls, Bereich
Gletscherblickweg Nr. 50 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG - B1d), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, werden beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Festlegungen außer
Kraft.
Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist acht
dringende Anfragen eingelangt sind, deren
Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.

I-OEF 1/2012
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Berechnung der
Mietzinse nach Auslaufen der
Wohnbauförderung bei Neuvermietung (SPÖ)

III 9819/2011
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IG - B5,
Igls, Bereich Gletscherblickweg
Nr. 50 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B1d), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

33.

33.1

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der SPÖ:
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) besitzt und verwaltet aktuell
5.800 Wohnungen.
-

Bei 1.800 Wohnungen wird der Mietzins nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG) 1968, 1984,
1991 gebildet. Die jeweilige Höhe der
Miete berechnet sich aus verschiedenen Komponenten: Grundkosten,
Baukosten, Bedienung der Darlehen,
Verzinsung, etc.
Aktuell beträgt zum Beispiel die Miete
nach Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG) bei aufrechtem Mietvertrag in den Häusern Kajethan-SwethStraße Nr. 17, Kugelfangweg Nr. 26
etc. € 3,08 netto pro Quadratmeter.

Bis Oktober 2011 wurde der Mag.-Abt. IV,
Wohnungsservice, bei Übermittlung einer
neuerlich zu vermietenden Wohnung die
Nettomiete mit € 3,08 pro Quadratmeter
bekannt gegeben.
Seit Oktober 2011 wird bei Neuvermietung
die Nettomiete mit € 5,99 abzüglich Sozialabschlag der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei Kategorie A
Wohnungen 10 %, daher mit € 5,39 bekannt gegeben.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass nach
Auslaufen der Wohnbauförderung (Wbf)
die Mietzinsbildung bei Neuvermietung
nun nach Mietrechtsgesetz (MRG)Richtwertmietzins erfolgt.
Wohnungen, die bis vor kurzem noch
€ 3,08 pro Quadratmeter gekostet haben,
kosten nun bei Neuvermietung € 5,39 pro
Quadratmeter.
Das ist bei Neuvermietung eine Erhöhung
von netto € 2,21 pro Quadratmeter.
Gemeinnützige Bauträger haben laut § 14
Abs. 7a Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) demgegenüber die Verpflich-

GR-Sitzung 26.1.2012