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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.55

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- 49 -

Dazu wird die Frau Bürgermeisterin ersucht, folgende dringende Anfrage zu beantworten:
1.

Gibt es hinsichtlich der Ausweiskontrollen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) seitens der Mag.Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, eine anderslautende
Rechtsauffassung?

In Bayern darf zum Beispiel der Schnee
nicht in Fließgewässer eingebracht werden, in Tirol fehlt eine landesgesetzliche
Regelung (siehe Tiroler Tageszeitung {TT}
vom 15.1.2012)
Recherchen einer engagierten Innsbrucker
Bürgerin haben Folgendes ergeben:
-

Welche Ansicht gibt es gegenüber
den Bedenken, dass durch die Ausweiskontrollen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) Menschen von
der Inanspruchnahme dieser Einrichtung abgeschreckt werden könnten?

Laut Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb,
dürfe die Stadt Innsbruck den Schnee
sieben Tage lang in den Inn entsorgen;

-

die Stadt Kufstein entsorge freiwillig
(auf Drängen der bayrischen Fischer)
nur mehr 48 Stunden lang Schnee in
den Inn;

Dr.in Krammer-Stark, Mag.a Pitscheider,
Mag.a Schwarzl und Mag. Fritz, alle e. h.

-

In Bern dürfe nur unverschmutzter
Schnee maximal ein bis drei Tage
eingebracht werden;

33.4

I-OEF 4/2012

-

Altschnee, Lagerung bzw. Entsorgung (Die Innsbrucker Grünen)

Altschneelagerung erfolge in Innsbruck auch auf landwirtschaftlichen
Flächen;

-

In Bern müsse bei befestigten Plätzen
das Schmelzwasser von verschmutztem Schnee einer Abwasserreinigungsanlage zugeleitet werden. Unbefestigte Plätze müssen für die Ablagerung von verschmutztem Schnee
eine geschlossene Humusschicht von
mindestens 30 cm Mächtigkeit aufweisen.

2.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Angesichts der hohen Schneefallmengen
im aktuellen Winter 2011/12 ist die Frage
der Lagerung bzw. Entsorgung von Altschnee zum Thema geworden.
Aufmerksame Beobachterinnen bzw. Beobachter können beinahe täglich LKWs
mit Altschnee auf dem Weg in den Westen
der Stadt zum Inn beobachten. Und auch
im Inn selbst befinden sich große Altschneeteile, die sich langsam auflösen.
Der Schnee ist augenscheinlich schmutzig
und dürfte von Verkehrsflächen stammen.
Räumschnee von Verkehrsflächen kann
durch Tausalze belastet sein und gerade
bei den derzeit niedrigen Wasserführungen die Salzgehalte der kleineren Gewässer erhöhen. Bleibt der Schnee zuvor noch
mehrere Tage an den Straßenrändern liegen, lagern sich verstärkt organische
Schmutzstoffe wie Abrieb, Öl, Ruß und
Metalle an den Krusten des Altschnees
ab. Der verschmutzte Räumschnee muss
deshalb auf geeigneten Deponieflächen
abgelagert werden.

Das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz hält Folgendes fest:
Schneeabfall von der Fahrbahn ist oft
schwarz wie Kohle. Obwohl nun seit Jahren kein Blei im Treibstoff mehr verwendet
wird, gibt es leider noch immer genug
Schwermetalle aus dem Straßenverkehr:
Cadmium und Zink aus dem Reifenabrieb,
Kupfer aus den Bremsbelägen. Diese Metalle werden in der Natur nicht abgebaut
und lagern sich im Sediment ab. Vor allem
Cadmium ruft schwere organische Schäden hervor. Aus den Schmierstoffen fallen
Mineralöle an, aus den Treibstoffen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Ruß. Alle diese Stoffe sind
krebserregend. Aus den Abgasen schlagen sich Stickoxide am Schnee nieder.
Zur Verkehrssicherheit streut der Winterdienst Auftaumittel. 90 % dieser Streumit-

GR-Sitzung 26.1.2012