Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.70

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bunden. Wir fügen das mit diesem Antrag
zusammen und daher würde ich eine Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung unterstützen.
GR Mag. Kogler: Ich möchte noch eine
Alternative dazu bringen, dies nicht nur
räumlich gesehen, denn es gibt auch viele
Menschen, welche die Asche im See oder
im Wasser verteilen lassen.
(GR Grünbacher: Bei Dir ist es eine Automobilbestattung.)
Auch am Autofriedhof kann man die Asche
verstreuen. (Gelächter von allen Seiten)
Das ist doch eine ernste Sache. Ich war in
jungen Jahren bei einem Fallschirmsprung
in Hohenems, Vorarlberg dabei, nicht im
Flugzeug, sondern am Boden, wo die
Asche eines Fallschirmspringers verteilt
wurde. Dieser Fallschirmspringer ist damals tödlich verunglückt. Ich weiß nicht,
ob das damals legal und rechtens war. Ich
weiß nur, dass es in Amerika gang und
gäbe ist, dass man die Asche aus dem
Flugzeug verstreut. Ich würde auch ersuchen, diese Alternativbestattungen einfließen zu lassen. Dies sollte nicht auf Grund
des Feinstaubes scheitern. Es gibt viele
Alternativen in diese Richtung, daher bitte
ich das mitzunehmen und anzudenken.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich setze mich von
Amtes wegen mit diesem Thema auseinander. Das ist wirklich eine interessante
Angelegenheit. Wenn man nicht täglich
damit zu tun hat, dann hat man wahrscheinlich nicht so viel Bezug zum Tod
und zu den Problemen, die damit entstehen.
Das von GR Mag. Kogler geschilderte ist
in Österreich prinzipiell nicht erlaubt. Es
gibt hinsichtlich des Verstreuens von
Asche Sondergenehmigungen. Das betrifft
auch das Beibringen im Wasser. Ich glaube, dass wir uns auf den Waldfriedhof
konzentrieren sollten, neben dem, was wir
auf den Friedhöfen der Stadt Innsbruck
anbieten. Das andere ist zum Teil bundesund landesgesetzlich geregelt und von uns
auch nicht änderbar.
GR Kritzinger: Alle Kuriositäten muss
man nicht im Gemeinderat befürworten,
daher bin ich gegen diesen Antrag.
GR-Sitzung 26.1.2012

Mehrheitsbeschluss (gegen GRin
Mag.a Mayr und TSB; 2 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Schwarzl in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2011
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
36.10 I-OEF 180/2011
Fortschreibung und Erweiterung
des "Sozialplanes für ältere
Menschen der Landeshauptstadt
Innsbruck" (GRin Dr.in KrammerStark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Zurück ins Leben und noch einmal zurück zu Bgm.Stellv. Gruber, denn das fällt in Deine Zuständigkeit als Sozialreferent. Mein Antrag
begehrt nicht nur die Fortschreibung des
"Sozialplanes für ältere Menschen der
Landeshauptstadt Innsbruck", die Du
schon zuletzt im Ausschuss für soziale
Daseinsvorsorge im Oktober 2011 zugesagt hast. Es ist schon eine ältere Idee der
Innsbrucker Grünen, dass nicht nur darauf
geachtet wird, was ältere Menschen in Zukunft in der Stadt Innsbruck beruhend, auf
dem bestehenden Angebot, benötigen.
Andere soziale Bereiche, wie die Wohnungslosenhilfe oder die Jugendwohlfahrt,
sollen mitaufgenommen werden. Das begehrt mein Antrag. Zudem schlage ich vor,
dass das wieder in der bewährten Arbeitsweise der Jahre 1994 und 2003 gemacht wird. Die Ergebnisse dieses partizipativen Arbeitsprozesses - soweit ich informiert bin - sollen wieder in einer Enquete vorgestellt werden. Das war damals laut
meinen Informationen sehr erfolgreich und
würde einer Fortschreibung dienlich sein.
Ich beantrage daher,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Es ist tatsächlich
so, dass wir den "Sozialplan für ältere
Menschen der Landeshauptstadt Innsbruck" in Vorbereitung haben. Es laufen
zur Zeit Evaluierungsarbeiten. Wir sind
auch mit entsprechenden Unternehmen in
Verbindung, die uns begleiten werden. Wir
werden einen breit angelegten Prozess
machen, für den wir uns bis zu einem Jahr