Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.78
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deratsantrag. Diesen Maßnahmen gingen
Gespräche mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Post AG seit Herbst 2010 fruchtlos voraus.
Festgehalten wird, dass der Bundesgesetzgeber lediglich ein Recht zur Anhörung und Stellungnahme der Frau Bürgermeisterin vorsieht. Von diesen Rechten
wurde auch Gebrauch gemacht.
Mit der Post AG wurde durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
Kontakt aufgenommen und die vertraglichen Grundlagen hinsichtlich der Errichtung des Gebäudes sowie die Regelung
bei Beendigung des Vertrages geklärt.
Zu Frage 2.: Ja.
Zu Frage 2.1: Leider nein.
Zu Frage 2.2: Weil die vertragliche Vereinbarung leider keine Stärkung unserer
Verhandlungsposition vorsieht.
Zu Frage 3.: Ja.
Zu Frage 3.1: Die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) hat mit der
Post AG Verhandlungen bezüglich Rückstellung der Baulichkeit an die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) geführt, nämlich mit Dr. Eduard Geissler und
Mag. Franz Pfeifenberger von der Post AG
in den Räumlichkeiten der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG). Das
Erstgespräch wurde am 18.11.2011 in der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) geführt, es folgten dann weitere Gespräche bzw. Telefonate und eine Besichtigung vor Ort.
Die Stadt Innsbruck wurde ebenfalls von
den Gesprächen informiert und in die Besichtigung vor Ort eingebunden. Schlussendlich konnte die per E-Mail mitgeteilte
Zusage erwirkt werden, dass bei Vorliegen
der Genehmigungen seitens der Stadtgemeinde die Zustimmung des Vorstandes
der Post AG für die Gebäudeablöse für
€ 240.000,-- (ist die absolute noch vertretbare Untergrenze) zu erwirken versucht
wird.
Zu Frage 3.2: Entfällt; siehe dazu Antwort
zu Frage 3.
Zu Frage 4.: Das Gebäude Viktor-FranzHess-Straße Nr. 11 steht auf einem
Grundstück der Innsbrucker Immobilien
GR-Sitzung 26.1.2012
GesmbH & Co KG (IIG) und wurde durch
die Post AG auf deren Kosten errichtet.
Bei Beendigung des Vertrages (Auflassen
der Postdienststelle) kann die Grundeigentümerin das Gebäude gegen eine dem
Schätzwert entsprechende Ablöse in ihr
Eigentum übernehmen.
Die Geschäftsführung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) wurde
bereits beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen. Die Vertragsverhandlungen sind schon weit fortgeschritten
und stehen kurz vor einem Abschluss.
Die vertragliche Regelung sieht vor, dass,
wenn kein Einvernehmen über die Ablösezahlung gefunden werden kann, beiden
Vertragsteilen das Recht zusteht, das Amt
der Tiroler Landesregierung für diesen
Streitfall zur Entscheidung anzurufen.
Festgehalten wird noch, dass davon ausgegangen wird, dass diese Regelung gemäß Dienstbarkeitsvertrag aus dem
Jahr 1995 auf die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) als nunmehrige
Grundeigentümerin übergegangen ist.
Zu Frage 5.: Hinsichtlich der Nachnutzung
werden derzeit diverse Überlegungen angestellt, die Bedarfsfrage geprüft und in
weiterer Folge ein sachgerechtes Nutzungskonzept entwickelt.
Zu Frage 6.: Derzeit werden von verschiedenen Dienststellen im Haus Gespräche
geführt und Nachnutzungsvarianten erörtert.
Zu Frage 7.: Eventuell.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt sechs
Stunden 40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.