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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.81

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Nicht unter Belagserneuerung fallen weitere Projekte, welche der Straßenerhaltung
zuzuordnen, und von den vertraglichen
Regelungen nicht direkt angesprochen
sind. Für nachstehende Projekte wurden
seitens des Landes Tirol im Innsbrucker
Stadtgebiet Beitragszahlungen bzw. Eigenaufwendungen geleistet:
-

-

Aufbau des Verkehrsrechners im
Jahr 1994 samt Umrüstung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) entlang
von Bundesstraßen,
Erneuerung der Verkehrssteuerung in
den letzten vier Jahren, ebenfalls mit
umfangreichen Umrüstungen der
Steuergeräte an den Kreuzungen
samt Neuverkabelungen,

-

Mitfinanzierung der Beschleunigungsmaßnahmen im Personennahund Regionalverkehr (ÖPNRV),

-

Sanierung der Unterführung EggerLienz-Straße (Teile der Landesstraße B sowie der Gemeindestraße - mit
nachfolgender Übertragung der Gesamtzuständigkeit an die Stadt Innsbruck).

Diese Auflistung stammt allerdings nicht
aus systematischen Aufzeichnungen und
weist daher voraussichtlich Lücken auf.
Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der angeführten Projekte und der
Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme
durch das Land Tirol war bei allen Gesprächen zu diesen Projekten der bestehende Vertrag, in welchem die Stadt Innsbruck die Straßenerhalterfunktion auf den
Landesstraßen im Stadtgebiet übernommen hat.
Zu Frage 5.1: Siehe dazu Antwort zu Frage 5.
Der Winterdienst im Gesamten ist im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck auf mehrere Budgetposten verteilt. Sinnvoller und übersichtlicher wäre
ein Unterkapitel mit sämtlichen Kategorien
zu führen, um etwaige Steigerungen oder
auch Doppelgleisigkeiten ersichtlich zu
machen. Derzeit ist eine Gesamtschau,
wie viel der jährliche Winterdienst tatsächlich kostet, schwierig.

GR-Sitzung 26.1.2012

Zu Frage 6.: Anbei die Kostenaufstellung
für Streusalz, Splitt und externe Kosten für
Schneeräumung und Verladung.
Über die Kosten des städtischen Personals werden keine gesonderten Aufzeichnungen geführt.
Die eingesetzten Fahrzeuge sind großteils
jahresdurchgängig im Einsatz. Das heißt
sowohl im Winter als auch im Sommer.
Eine dezidierte Zuordnung der Reparaturen auf Winterdienst bzw. auf Reinigung,
Straßeninstandhaltung oder andere Tätigkeiten erfolgt derzeit nicht.
Transparenz und exakte Kostenstellenangaben erleichtern die Verhandlungen mit
dem Land Tirol und lassen auch bessere
Vergleiche für die Stadt Innsbruck selbst
zu. Die Kostenbeteiligung des Landes Tirol ist je nach Landesstraßentyp, ob L oder
B, unterschiedlich. Landesstraßen B beinhalten keine Kostenbeteiligung für Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur
Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Die Beitragsleistungen des Landes Tirols
dürften daher, je nach Typ der Landesstraße, differieren.
Zu Frage 7.: Eine derart detaillierte Kostenrechnung ist nicht eingerichtet.
Zu Frage 7.1: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 7.
Zu Frage 7.2: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 7.
Zu Frage 7.3: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 7.
Zu Frage 7.4: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 7.
Zu Frage 8.: Ad Teilstück Arzl/Rum:
Es handelt sich bei dem zirka 180 m langen Teilstück, welches seitens der Stadt
Innsbruck mitbetreut wird, um eine betriebliche Notwendigkeit für Reinigung und
Winterdienst, die durch die Erschließung
und Bebauung von Lehmweg und General-Feuerstein-Straße notwendig wurde
(zum Beispiel bessere Umkehrmöglichkeit
im Bereich Lehmweg). Instandhaltungskosten sind bisher keine angefallen, da
der Ausbau seitens des Landes Tirol erfolgte, wie bereits bei Frage 5. angeführt.