Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.85

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38.6

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Herkunft des an die
KundInnen gelieferten Stroms
laut Stromkennzeichnung in der
Abrechnung (GR Mag. Fritz)

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Mag. Fritz Folgendes mit:

38.7

Zu Frage 1.: Ein Teil der Zertifikate wurde
von der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) direkt gekauft, und zwar European RECS, large hydro power, ein Teil
der Zertifikate und Herkunftsnachweise
wurden von der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) beigestellt.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Carli Folgendes mit:

In Österreich werden die Herkunftsnachweise/Zertifikate in einer Datenbank der
Energiekontrollbehörde E-Control zentral
verwaltet. Damit ist ausgeschlossen, dass
Herkunftsnachweise missbräuchlich mehrfach verwendet werden können.
Preise für die Zertifikate werden von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht bekanntgegeben.
Zu Frage 2.: Preise bzw. die Kosten für
den Zertifikatsankauf werden von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht bekanntgegeben.
Zu Frage 3.: Durch den europäischen
Handel mit Herkunftsnachweisen kann unzertifizierter "Graustrom" (Mix aus der gesamteuropäischen Stromerzeugungsstruktur) gegen zertifizierten Strom ausgetauscht werden. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat durch den Zukauf
von Zertifikaten aus Wasserkraft und vergleichsweise umweltfreundlichen Erdgaskraftwerken den bisher bezogenen
"Graustrom" (ENTSO-E Mix) ersetzt.
Insbesondere wurde damit sichergestellt,
dass auch der im "Graustrom" enthaltene
Atomstromanteil durch zertifizierten Strom
aus Wasserkraft und Erdgas ersetzt wird.
Welchen Einfluss dies auf den europäischen Strommarkt hat, lässt sich von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht beantworten.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt eine Stunde.
GR-Sitzung 26.1.2012

Stadtmagistrat Innsbruck, Datenschutz und Datensicherheit
(GR Carli)

Zu den Fragen 1. a) und b): Der Stadtmagistrat Innsbruck hat seit vielen Jahren einen Datenschutzbeauftragten in der Person des derzeitigen Magistratsdirektors.
Dieser ist in seiner Funktion weisungsfrei.
Zu den Fragen 2. a), b) und c): Dieses
Gremium existiert in Form des EDVAusschusses, der in der Magistratsgeschäftsordnung verankert ist. Er besteht
aus dem Magistratsdirektor und je einem
Vertreter oder eine Vertreterin der Magistratsabteilungen sowie aus Mitgliedern der
Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) und tagt im Schnitt monatlich.
Zu Frage 3. a): Ja, in Form der Datenschutzdienstanweisung und damit zusammenhängender Vorschriften. Sämtliche städtischen Bediensteten unterliegen
diesen Vorschriften. Weiters werden alle
neu eingetretenen und alle versetzten Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter von ihren
Vorgesetzten diesbezüglich belehrt.
Zu Frage 4. a): Es sind im fraglichen Zeitraum keine Auskunftsanfragen laut § 26
Datenschutzgesetz (DSG) 2000 eingelangt.
Zu Frage 5. a): Es gab einen Beschwerdefall.
Zu Frage 6.: Alle Anwendungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wurden dem Datenverarbeitungsregister
(DVR) gemeldet und können dort abgefragt werden.
Zu Frage 7. a): Der überwiegende Teil
wird intern betrieben, dazu gibt es wenige
Anwendungen über Landes- und Bundesportale, die beim Land Tirol bzw. beim
Bund betrieben werden. In den Beitrittsvereinbarungen zum Portalverbund wird
ausdrücklich auf die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes (DSG) 2000 verwie-