Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.86

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sen, weshalb die Frage 7. a) mit "Ja" zu
beantworten ist.
Zu Frage 8.: Alle angesprochenen Daten
wurden dem Datenverarbeitungsregister
(DVR) gemeldet und können dort abgefragt werden.
Zu Frage 9.: Alle angesprochenen Daten
und regelmäßigen Datenübermittlungen
wurden dem Datenverarbeitungsregister
(DVR) gemeldet und können dort abgefragt werden.
Zu Frage 10.: Alle angesprochenen Daten
und regelmäßigen Datenübermittlungen
wurden dem Datenverarbeitungsregister
(DVR) gemeldet und können dort abgefragt werden. Datenübermittlungen im Einzelfall unterliegen der vorausgehenden
sachlichen Prüfung.
Zu Frage 11.: Ja.
Zu Frage 12. a): Alle Datenübermittlungen
und somit auch etwaige Querzugriffe wurden dem Datenverarbeitungsregister
(DVR) gemeldet und können dort abgefragt werden.
Zu Frage 13.: Ja (Meldung Datenverarbeitungsregister {DVR} Meldung, Formblatt 4;
Datenschutzdienstanweisung 2000; E-Mail
Policy; Passwortrichtlinien; Einschulung
aller neu eingetretenen und versetzten
Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter durch
die jeweiligen Vorgesetzten).
Zu Frage 14. a): Nein.
Zu Frage 15. a) und b): Es existieren
Richtlinien in der Datenschutzdienstanweisung 2000 und in der E-Mail Policy
sowie in einschlägigen Dienstvorschriften.
Sie gelten sowohl intern als auch extern.
Zu Frage 16. a) und b): Es existieren
Richtlinien in der Datenschutzdienstanweisung 2000 und in der E-Mail Policy
sowie in einschlägigen Dienstvorschriften.
Sie gelten sowohl intern als auch extern.
Zu Frage 17. a): Anträge betreffend Zugriffsrechte dürfen nur schriftlich mittels
Formular an die Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) gerichtet
werden. Dort werden sie hinsichtlich ihrer
Rechtsgrundlage geprüft. Darüber hinaus
arbeitet die Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) in Zusammenarbeit
mit dem Büro des Magistratsdirektors seit
GR-Sitzung 26.1.2012

Mitte Juni 2011 an einem Informationsund Kommunikationstechnologie (ITK)Strategiekonzept, das im kommenden
Jahr von Mitarbeitern der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck evaluiert
werden soll, und in dem unter anderem
diese Problematik geregelt ist.
Zu Frage 18.: Derzeit nur teilweise, eine
lückenlose Dokumentation ist gemäß Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK)-Strategiekonzept mittelfristiges
Ziel.
Zu Frage 19. a), b), c) und d): In der Vergangenheit gab es keine derartige Prüfung. Eine solche ist jedoch unter anderem
Teil der seit Mitte Juni 2011 erarbeiteten
Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK)-Strategie und daher künftig geplant.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt sechs
Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
38.8

Verkehrslichtsignalanlagen, Bevorrangung von Straßenbahn
und Regionalbahn (StRin
Mag.a Pitscheider)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von StRin Mag.a Pitscheider Folgendes mit:
Zu den Fragen 1. a) und b): Flächendeckend sind Maßnahmen mit dem Ziel
"Nullwartezeit" nicht möglich, günstigstenfalls an einzelnen Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA).
Begründung: Es gilt das Planungsprinzip:
Größtmögliche Bevorzugung und damit
Priorisierung öffentlicher Verkehrsmittel
und innerhalb dieser Priorisierung hat das
schienengebundene Verkehrsmittel die
höchste Priorität. Im Ergebnis bedeutet
dies geringstmögliche Wartezeit für alle
öffentlichen Verkehrsmittel unter Gewichtung.