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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.95

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- 89 -

städtischen Wohnanlagen zu gewährleisten.
Zitat dazu aus einem Stadtsenatsakt der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, vom
5.4.2011:
"Sonst … besteht die Gefahr, dass der
Stadt Innsbruck überwiegend sozial
Schwache, gesundheitlich beeinträchtigte
Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerber sowie solche mit Migrationshintergrund zur Vormerkung bleiben und damit
die praktizierte Durchmischung bei der
Besiedelung von Wohnanlagen schwieriger wird, was erfahrungsgemäß zu Unzufriedenheit in der Wohnbevölkerung führt."
Dieser Ansatz, das Einkommen nur mehr
halb so stark zu bewerten, wurde von den
Innsbrucker Grünen und dem Arbeitskreis
Wohnen (DOWAS für Frauen, Ho & Ruck
Gebrauchtmöbel, Verein Integriertes
Wohnen, Verein NEUSTART, Verein zur
Förderung des DOWAS), vehement kritisiert, weil diesen ein kommunikativer Ansatz im Zusammenleben und bei der Konfliktlösung sinnvoller erschienen war.
Um einen Vergleich der Zahl von Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerbern vor und nach dem 1.10.2008 zu erhalten und damit die Wirkung der neuen
Richtlinien bezüglich des Einkommens
einschätzen zu können, wird

Richtlinien aktuell auf eine städtische
Wohnung warten?
4.

Wie viele Familien mit mehr als einem
Kind würden nach der alten Regelung, in der die Kinder annähernd
gleich bepunktet wurden, aktuell in
der Reihung vorrücken?

5.

Wie lange ist die durchschnittliche
Wartezeit für Menschen, die Punkte
für Wohnungslosigkeit erhalten?

Dr.in Krammer-Stark e. h.
39.7

GRin Linser: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird gebeten an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) heranzutreten und um die Beantwortung folgender Fragen zu ersuchen.
Auch in Innsbruck werden private Haushalte, zumeist aufgrund einer finanziellen
Notlage, mit der Zahlung der Strom- bzw.
Gasrechnungen öfters säumig, dazu folgende Fragen:
1.

Wie vielen privaten Haushalten wurde
im Jahr 2011 in Innsbruck, aufgrund
nicht rechtzeitiger Bezahlung der
Strom- bzw. Gasrechnung, die Abschaltung der Strom-/Gaslieferung
angedroht?

2.

Nach welchem Zeitraum der Überschreitung des Zahlungstermins erfolgt in der Regel die Abschaltung?

3.

Wie viele Abschaltungen der Strombzw. Gasbelieferung sind 2011 in der
Stadt Innsbruck tatsächlich erfolgt?

4.

Sind in Härtefällen seitens der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
Reduzierungen der Rechnungsbeträge möglich bzw. sind jemals Reduzierungen erfolgt?

die Frau Bürgermeisterin bzw. die ressortzuständige Stadträtin ersucht, folgende
Anfrage zu beantworten:
1.

2.

3.

Wie viele Wohnungswerberinnen
bzw. Wohnungswerber hätten seit
dem Inkrafttreten der neuen Vormerkund -vergaberichtlinien am 1.10.2008
bis zum 31.12.2011 keine städtische
Wohnung erhalten, wenn die davor
gültige Bepunktung des Einkommens
angewendet worden wäre?
Wie viele Personen aufgeschlüsselt
nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden und Familien wären nach der
Regelung vor dem 1.10.2008 davon
betroffen?
Wie viele Wohnungswerberinnen
bzw. Wohnungswerber würden nach
den vor dem 1.10.2008 gültigen

GR-Sitzung 26.1.2012

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Strom- und Gasabschaltungen (GRin Linser)

Linser e. h.