Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.128
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Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass sich der Vertragsgegenstand im Laufe der Zeit neben kleineren Adaptierungen im
Zuge von Baumaßnahmen auch dahingehend geändert hat, als Teile
des Straßenzuges der Landesstraße L 283 (Ampasser Straße) mit
einem Ausmaß von 2,100 km von der Stadt zusätzlich betreut werden.
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Seit wann die Erhaltung dieses Straßenzuges durch die städtische
Dienststelle erfolgt, war nicht aktenkundig. Auch der Zeitpunkt der
erstmaligen Vereinnahmung eines diesbezüglichen Erhaltungsbeitrages war schriftlich nicht dokumentiert.
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Auch im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße
L 8 (Dörfer Straße) hat sich seit dem Inkrafttreten des mit dem Land
Tirol im Jahr 1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung
ergeben. Laut gegenständlicher Vertragsgrundlage endet die Betreuung der L 8 (Dörfer Straße) in Arzl bei der Abzweigung zur Johannesgasse. Der Kontrollabteilung wurde jedoch im Rahmen ihrer Prüfung
mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße
als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird. Hierzu stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die in den Jahren 2003 bis 2011 zur Berechnung der Beitragsleistung herangezogene Erhaltungslänge der L 8
(Dörfer Straße) „nur“ dem ursprünglich im Jahr 1978 festgelegten
Ausmaß von 2,363 km entsprochen hat.
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Zl. KA-08642/2011
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Die Kontrollabteilung empfahl daher, umgehend zu klären, ob der Stadt
Innsbruck in Bezug auf die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) künftig ein höherer als der in
den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte Erhaltungsbeitrag gebührt.
Zudem wurde angeregt, um eine eventuell mögliche Aufrollung der in
den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen
bemüht zu sein.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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