Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.133
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sammenhang keine signifikanten Abweichungen zu eigenen Erhebungen ableiten, gab jedoch zu bedenken, dass die Feststellung eines
saisonalen Salz- und Splittverbrauchs, trotz Kenntnis der im Laufe des
jeweiligen Winters gelieferten Streumittelmengen, einer gewissen Unschärfe unterliegt.
Lieferscheine und
Abrechnungen
Eine stichprobenweise Prüfung von willkürlich ausgewählten Salzlieferabrechnungen und den entsprechenden Lieferscheinen ergab in
manchen Fällen Diskrepanzen zwischen den vertraglich zulässigen
Einheitspreisen und den tatsächlich abgerechneten Kosten. Die Kontrollabteilung regte diesbezüglich eine Überprüfung der entsprechenden Abrechnungen durch das Amt für Straßenbetrieb an.
In seiner Stellungnahme führte das Amt für Straßenbetrieb aus, dass
es im entsprechenden Betrachtungszeitraum aufgrund prekärer Witterungsverhältnisse zu Lieferengpässen seitens der Streumittellieferanten gekommen ist. Um den Winterdienst durchführen zu können, wurde
auf die temporäre Nutzung von – entsprechend Auskunft des Amtes für
Straßenbetrieb – gleichwertigem Meersalz anstelle von Siedesalz umgestellt, dessen Kosten unabhängig von der Lieferdauer vereinbart
worden sind.
Splittbedarf
Mit Einführung des differenzierten Winterdienstes nahm die Splittstreuung im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Innsbruck rapide ab.
Wurden im Winter 2005/06 entsprechend den Unterlagen des Amtes
für Straßenbetrieb noch 2.810 Tonnen an Splitt gestreut, betrug diese
Menge in der Saison 2006/07 nur noch rund 995 Tonnen (= ca.
35,5 %). Ein Jahr später im Winter 2007/08 betrug das Volumen an
ausgestreutem Splitt mit ca. 325 Tonnen erneut nur etwa ein Drittel der
im Jahr zuvor benötigten Menge. Für die Winterperioden 2009/10 sowie 2010/11 blieb der Bedarf an Splitt mit 204 bzw. 185 Tonnen annähernd konstant.
Splittlagerung
Die Lagerung des Streusplitts erfolgt aktuell in 5 Silos mit jeweils rd.
1,5 – 2,0 m³ Fassungsvermögen, welche größtenteils angemietet werden. Des Weiteren findet sich eine Splitthalle auf dem Areal des Bauhofs West.
7 Prüfungsvermerk
Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck bestätigt im Rahmen des
Prüfungsumfanges und nach Maßgabe der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung im Bereich
des Winterdienstes der Stadtgemeinde Innsbruck.
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Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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