Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.12
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-8-
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG) beauftragt.
Auflösung des Fonds von Amts wegen
droht.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, ein
entsprechendes Nachtragskreditansuchen für die anfallenden Abgaben
in der Höhe von zirka € 104.000,-- zu
stellen.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt weiterhin mittels Transferzahlungen an die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) die durch
den Gemeinderat am 26.11.1992 beschlossene Zahlungsverpflichtung
(Zl. IV 7238/1992) aus dem Wohnbauförderungsdarlehen in der restlichen Höhe von € 2.735.491,51 (per
30.9.2006).
Man hat sich ausführlich mit der steuerrechtlichen Abwicklung beschäftigt, aber
um die Grunderwerbssteuer wird man
nicht herumkommen. Da jedoch mit der
Liegenschaft auch ein offenes Wohnbauförderungsdarlehen übertragen wird, ist
die Grunderwerbssteuer von diesem Wert
zu berechnen. Diese wird € 104.184,31
betragen und ist zu verkraften. Die
geplante Gesamtinvestition wird zirka
€ 13 Mio betragen. Daraus ergibt sich eine
Reihe von Verwaltungsakten.
5.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle mit der Einbringung
verbundenen Rechtsgeschäfte und
die entsprechenden Urkunden rechtsverbindlich zu unterfertigen.
Das ist eine Angelegenheit, die schon seit
längerer Zeit die Verwaltung beschäftigt.
Ich bin sehr froh, dass hier eine sehr
logische Bereinigung, und zwar die
Übertragung des Vermögenswertes des
Heimes am Hofgarten, stattfindet.
Verwaltet wird das Heim am Hofgarten
durch die Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) sehr gut.
Das Vermögen ist noch immer beim
Innsbrucker Sozialfonds (ISF) und
nachdem wir alle wissen, dass der
Neubau, der jetzt in der grundsätzlichen
Absicht abgesegnet wurde, in das
Eigentum der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) übergeht.
Es ist auch höchste Zeit, dass dies
gemacht wird, da bereits von der behördlichen Fondsaufsicht der Tiroler Landesregierung, Abteilung Staatsbürgerschafts-,
Stiftungs- und Fondsaufsicht, auf die
Problematik eines Verlustes beim Rechnungsabschluss des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) aufmerksam gemacht wurde.
Es konnte die Abschreibung nicht in die
Miete einfließen. Dies kann dazu führen,
dass zukünftige Rechnungsabschlüsse
nicht mehr genehmigt werden und somit
mangels ausreichendem Vermögen eine
GR-Sitzung 25.1.2007
Ich würde bitten, dass Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger aus seiner Sicht das etwas
komplizierte Geschehen noch etwas
erläutert.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Sozialreferent möchte ich doch ein
bisschen den Hintergrund der Entwicklung
des Innsbrucker Sozialfonds (ISF)
beleuchten.
In den Jahren 1976/1977 ist das Gebäude
in der Kaiserjägerstraße 12 frei geworden,
weil damals die Kreuzschwestern mit
ihrem Sanatorium nach Rum übersiedelt
sind. Man hat damals seitens der Stadtgemeinde Innsbruck Überlegungen
angestellt, was mit diesem Gebäude
geschehen soll.
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat dann
den Beschluss gefasst, diesen Gebäudekomplex zu erwerben, um dort ein
Pflegeheim einzurichten. Das frühere
Pflegeheim am Innrain hat einen sehr
mäßigen Standard mit 6-, 8- und 10-BettZimmern aufgewiesen. Wenn man den
Erzählungen Glauben schenken darf,
dann war das ein Pflegeheim mit einem
derart mäßigen Standard, den wir uns gar
nicht vorstellen können.
Der Innsbrucker Sozialfonds (ISF) wurde
im Jahre 1980 gegründet. Ich bin am
1.1.1980 Mitglied des Gemeinderates
geworden und deshalb kann ich mich noch
besonders gut an die Diskussionen im
Klub und im Gemeinderat erinnern.
Damals hat man gesagt, dass wir eine
privatrechtliche Struktur schaffen müssen,
um eine solche Einrichtung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen
zu können.