Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.20

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- 16 -

Ich führe das jetzt nicht weiter aus, da ich
dazu am Schluss noch eine Frage
hinsichtlich dieser Nachschussverpflichtung habe.

weil dieses, aus welchen Gründen auch
immer, gar nicht dort hingekommen ist, wo
es einlangen hätte sollen, ist das eigentlich kein stichhaltiger Grund.

Im Schreiben der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) vom 22.1.2007
heißt es wie folgt:

Da das Zweitangebot an Bedingungen
geknüpft war - ich kenne die schriftlichen
Unterlagen nicht - hat es, wie es im Akt
dargestellt ist, einen großen Interpretationsspielraum.

"Angesichts der Tatsache,
-

dass im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
ein verbindlicher Beschluss hinsichtlich des Verkaufs an die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
gefasst wurde,

-

das Angebot der Pema & Rubner
Bauträger GesmbH an Bedingungen
geknüpft ist, welche die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
nicht akzeptieren kann, und

-

im Hinblick auf die Nachschussverpflichtung der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH

ersucht die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) den Gemeinderat neuerlich, dass die Stadt Innsbruck
dem Rechtsgeschäft die Zustimmung als
Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte erteilen möge."
Hier möchte ich jetzt mit meiner Einschätzung einhaken.
Es war gut, dass dieser Akt im Dezember 2006 von der Tagesordnung abgesetzt
wurde, weil diese Nachschussverpflichtung - es wird sich noch klären wie gut
diese tatsächlich ist - noch in den Vertrag
aufgenommen wurde. Ich denke, dass das
durchaus ein Erfolg derjenigen ist, die sich
um diese Absetzung bemüht haben.
Es gibt jedoch für uns so viele Unklarheiten, wo wir eigentlich erwartet hätten, dass
es eine zusätzliche Erklärung gibt, aber
vielleicht gibt es diese heute noch.
Angesichts der Tatsache, dass der
Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) schon die
Vergabe an die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH beschlossen
hat, sollen wir das heute beschließen.
Wenn der Aufsichtsrat damals - warum
auch immer - gar keine Information hatte,
dass es auch ein anderes Angebot gibt,
GR-Sitzung 25.1.2007

Im Hinblick auf die Nachschussverpflichtung ist für mich mit meiner finalen Frage
auch noch zu klären, ob diese wirklich so
gut ist wie sie klingt. Es mag schon sein,
dass der günstige Kauf "Bürgergarten" für
die Mag.-Abt. II, Soziales und Jugendwohlfahrt, von einem Investor und
gleichzeitig der Verkauf der Liegenschaft
Brunecker Straße 1, beides verknüpft als
Paket, für die Stadt Innsbruck jetzt günstig
aussehen mag.
Es kann günstig aber mittelfristig auch
ungünstig sein, weil man nicht weiß, was
mit der Brunecker Straße 3 passiert. Es
könnte planerisch und auch für die
Regionalbahn, aber auch finanziell
mittelfristig ungünstig sein. Das weiß ich
nicht, denn ich kann das jetzt nicht
beurteilen, weil wir nicht in die Zukunft
sehen können.
(Bgm. Zach: Nicht einmal die Grünen
können das.)
Eines ist auf jeden Fall klar. Die Vorgangsweise, wie es dazu gekommen ist,
dass das heute beschlossen wird, schreit
meiner Meinung nach zum Himmel. Das
Geschäft ist ein Gegengeschäft, das
intransparent ist, wobei erst nach und
nach herauskommt, dass das eine
Geschäft mit dem anderen verquickt ist …
(Bgm. Zach: Das ist nicht wahr, man hat
immer von einem Paket gesprochen.)
Frau Bürgermeisterin, wie Sie dem
Gemeinderat im Herbst 2006 den
Grundsatzbeschluss mit den Konditionen
für die Mag.-Abt. II, Soziales, vorgelegt
haben, war mit keinem Wort von einem
Gegengeschäft die Rede. Im Akt war die
Rede davon, dass der Kredit, der aufgenommen werden muss, durch Mietenzahlungen der Stadt Innsbruck an die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) sukzessive zurückgezahlt wird.