Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.25

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mer 2006, als wir die Weiterbeauftragung
des ehemaligen Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski kritisiert haben, gesagt, dass
es solche Probleme geben könnte.
Ich hatte mir die Aufklärung dieser Fragen
eigentlich nach der Absetzung im Dezember-Gemeinderat 2006 erwartet. Stattdessen liegt uns heute ein neuer Beschlussantrag mit dieser zusätzlichen Regelung
der Nachschussverpflichtung von der
IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH vor. Anstatt, dass die alten
Fragen beantwortet wurden, wirft das
natürlich neue Fragen auf.
Die IMMO CONEPTA Grundverwertungs
GesmbH verpflichtet sich jetzt plötzlich,
dass sie Teile des Gewinnes aus dem
Weiterverkauf der Stadt Innsbruck
weitergeben.
(Bgm. Zach: Nicht plötzlich, dem hat man
stattgegeben. Was heißt plötzlich, das
sind ja Unterstellungen.)
Wenn das von Anfang so im Vertrag mit
der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH vorgesehen war, dann korrigieren Sie mich bitte.
(Bgm. Zach: Das ist weiterentwickelt
worden.)
Wenn das jetzt weiterentwickelt wurde,
frage ich mich, warum die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH das
jetzt so macht. Wenn man jetzt bei diesem
Verdacht bleibt und diesen weiterspinnen
möchte, sollte man dem nachgehen, da
dies eine Imagefrage für die Stadt
Innsbruck ist.
Die Fragen sind Folgende: Könnte es sein,
dass es inzwischen eine Vereinbarung
aller Beteiligten, nämlich von Stadt
Innsbruck, Pema & Rubner Bauträger
GesmbH und IMMO CONCEPTE Grundverwertungs GesmbH gibt, nach der zum
Beispiel der Weiterverkauf der Liegenschaft Brunecker Straße 1 von der IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
and die Pema & Rubner Bauträger
GesmbH inzwischen geregelt wäre, mit
dem Zusatz, dass die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH Teile des
Weiterverkaufgewinnes an die Stadt
Innsbruck weitergibt?

GR-Sitzung 25.1.2007

Eine solche Vereinbarung hätte zur Folge,
dass die Pema & Rubner Bauträger
GesmbH einerseits in absehbarer Weise
zum jetzt fixierten Kaufpreis schnell und
vor allem ohne großen öffentlichen,
imageschädigenden Streit an die Liegenschaft Brunecker Straße 1 käme. Dies
wahrscheinlich zu einem besseren Preis,
als das vor dem Wirbel rund um den
letzten Gemeinderat und die Absetzung
möglich gewesen wäre. Das ist ja nicht
aus der Luft gegriffen, denn das hätte für
die drei Beteiligten sozusagen Vorteile.
Außerdem hätte eine solche Vereinbarung
zur Folge, dass die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH zumindest
ihre Planungskosten, vielleicht auch mehr,
für die ganze Geschichte wieder einbringen könnte. Weiters hätte es zur Folge,
dass die Stadt Innsbruck etwas mehr Geld
aus dem Weiterverkauf, sollte es diesen
geben, zu erwarten hat. Damit wird der
Gemeinderat, der rund um diese Geschichte im Dezember 2006 schon
ziemlich aufgeregt hin- und hergehuscht
ist, besänftigt und kann jetzt diesem
Geschäft zustimmen. Somit könnte diese
Geschichte "schubladisiert" werden.
Wie gesagt, ist das eine Vermutung, aber
aus der Aktenlage und aus den Informationen, welche die Pema & Rubner
Bauträger GesmbH relativ freizügig verteilt
hat, kann dieser Verdacht gewonnen
werden und wird dieser Verdacht nicht nur
von mir gewonnen.
Wenn so etwas im Raum steht, so sollte
man das tunlichst aufklären. Man sollte
sich sehr ernsthaft und öffentlich damit
beschäftigen. Dieser Verdacht bedeutet ja
nichts anderes, als dass die Stadt
Innsbruck mit hochgradig fragwürdigen
rechtlichen und geschäftlichen …
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
habe die Befürchtung, dass Sie, GR Hof,
durch diese konstruierten Verdachtssachen irgendwann in die Lage kommen,
irgendjemandem unredliches Verhalten
vorzuwerfen. Davor möchte ich Sie
warnen, denn Sie triften nämlich in Ihren
phantasievollen Ausführungen allmählich
in diese Richtung ab. (Beifall)
GR Hof: Ich danke für die Sorge der
schwarzen Fraktionen um mein juristisches Wohlergehen.