Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.46
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 42 -
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
Nutzungen ansiedeln können. Die
ausgewiesene Universitätsfläche war
bereits im Vorgängerplan als "öffentliche
Baufläche (Universitätsgelände)" gewidmet und wurde folglich nur der aktuellen
Rechtslage angepasst.
19.
Nach Aussage der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung und Tiefbau, sind auch
keine gravierenden Probleme hinsichtlich
der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu erwarten, da ausreichend
Tiefgaragenstellplätze verfügbar sein
werden.
III 6076/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. WI - F15, Wilten, Bereich Innerkoflerstraße, Egger-LienzStraße, Mandelsbergerstraße,
Innrain, Holzhammerstraße,
Freiburger Brücke, Inn und Innrain (als Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 753, des Verbauungsplanes Nr. 14/r, Zeichn. Nr. 2039
und des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cn, Zeichn. Nr. 2374)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Es wird darin bemängelt, dass die
geplante Umwidmung (in gemischtes
Wohngebiet) nicht im Einklang mit den
Zielen der örtlichen Raumordnung stünde
und die Widmung "Sonderfläche Universitätseinrichtungen" aufgrund eines zu
erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens Nutzungskonflikte mit dem Wohnungsbestand zu befürchten wären. Daher
sollte zumindest der Bereich Hormayrstraße und Innerkoflerstraße als "reines
Wohngebiet" erhalten bleiben.
Dazu ist festzustellen, dass die vorgesehenen Widmungsfestlegungen zu einem
sehr wesentlichen Teil aus der Bestandsnutzung resultieren. Das Gebiet entspricht
einem innerstädtischen Wohngebiet mit
gemischter Nutzung, das von mehreren
Hauptverkehrsstraßen durchschnitten wird
und in dem sich großflächig zentrale
Universitätseinrichtungen befinden. Das
Ufergelände entlang des Inn steht als
allgemein zugängliche Freifläche zur
Verfügung.
Mit der Festlegung "gemischtes Wohngebiet" bleibt die Hauptnutzung Wohnen
erhalten, aber es sollten sich in dieser
zentralen Lage entlang der stark frequentierten Straßen im Einzelfall künftig auch
andere mit dem Wohnen kompatible
GR-Sitzung 25.1.2007
Aus stadtplanerischer Sicht, werden daher
die nunmehrigen Widmungsfestlegungen
für diesen Bereich als zweckmäßig
erachtet und der Beschluss des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F15 in der
vorliegenden Form befürwortet.
Die in Verbindung mit dem vorliegenden
Verordnungsplan vorgesehene privatrechtliche Vereinbarung zur Sicherung des
Projektes sowie die Verträge über
Straßengrundabtretung und Servitute,
werden derzeit ausgearbeitet.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI F15, Wilten, Bereich Innerkoflerstraße,
Egger-Lienz-Straße, Mandelsbergerstraße, Innrain, Holzhammerstraße, Freiburgerbrücke, Inn und Innrain (als Änderung
des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 753, des Verbauungsplanes
Nr. 14/r, Zeichn. Nr. 2039 und des
Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cn,
Zeichn. Nr. 2374) wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.