Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.30
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 183 -
Wir haben zu Jahresbeginn begonnen, diese Gespräche zu führen. Wir sind jetzt zu
einem Abschluss gekommen. Es hat daher
keinen Sinn ergeben, die Sache jetzt nicht
dem Stadtsenat vorzulegen. Ich bin froh,
dass der Beschluss im Stadtsenat einstimmig gefasst wurde. Ich hoffe, dass auch im
Gemeinderat eine einstimmige Beschlussfassung möglich ist. Es freut mich für diese
Jugendeinrichtungen, dass damit für die
nächsten Jahre eine Planungssicherheit
gegeben ist.
StR Pechlaner: Die Verordnung ist sehr juristisch ausgeführt und daher möchte ich
kurz aufklären. Mit dieser Verordnung entlasten wir den Gemeinderat. Das neue
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) eröffnet uns sinnvollerweise die Möglichkeit, Verkehrsregelungen verwaltungsökonomisch erlassen zu können. Das heißt
konkret, dass die grundsatzpolitischen Verkehrsentscheidungen nach wie vor im Gemeinderat behandelt und beschlossen werden.
Ich darf alle einladen, sich von dem Leistungsangebot der erwähnten Institutionen
zu überzeugen. Man kann sehen, dass dort
wertvolle Arbeit im Sinne der Jugend in dieser Stadt geleistet wird.
Das betrifft die Parkraumbewirtschaftung,
die Höhe des Parkentgeltes bzw. der Parkgebühren, die Zoneneinteilungen, Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Geschwindigkeitsregelungen.
Nach der Verordnung werden im Gemeinderat Behindertenparkplätze, Ladezonen,
Halte- und Parkverbote und vor allem, das
war uns besonders wichtig, alle im Notrecht
verordneten Baustelleneinrichtungen, wie
zum Beispiel für Veranstaltungen, nicht
mehr behandelt. Dies wären so zirka
800 Genehmigungen pro Jahr, die man dem
Gemeinderat nachträglich zur Beschlussfassung vorlegen müsste. Das ist daher
eine sinnvolle Sache.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich kann mich den
Ausführungen von Bgm.-Stellv. Kaufmann
hinsichtlich des Z6 Jugendzentrums Innsbruck vollinhaltlich anschließen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.3.2012 (Seite 181) - ausgenommen Z6
Jugendzentrum - wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ,
GRin Volderauer und FREIHEITLICH UND
FREI; 5 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.3.2012 (Seite 181) hinsichtlich der Fördervereinbarung für das Z6 Jugendzentrum
Innsbruck wird angenommen.
16.
II-SV 198e/2012
Entwurf einer Verfügung über die
Übertragung von Angelegenheiten
im eigenen Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 14.3.2012,
beiliegenden Entwurf einer Verfügung über
die Übertragung von Angelegenheiten im
eigenen Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr zu beschließen.
Das ist eine Verwaltungsvereinfachung bzw.
eine Vereinfachung der Befassung des
Gemeinderates.
GR-Sitzung 29.3.2012
Das wird in ganz Österreich in allen Städten
und größeren Gemeinden schon seit vielen
Jahren gemacht. Ich darf daher um die Zustimmung ersuchen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich darf mich als
Obmann des Verkehrsausschusses dieser
Wortmeldung von StR Pechlaner anschließen. Diese Verordnung stellt eine Erleichterung für die Arbeit im Verkehrsausschuss
dar. Wir können uns dann inhaltlich intensiver mit den Themen auseinandersetzen.
Die jetzt nur noch im Verwaltungsverfahren
abzuwickelnden Themen hat der zuständige
Stadtrat bereits angeführt. Das ist eine
sinnvolle Lösung, die wir hier getroffen haben.
GR Federspiel: Wir haben das im
Jahr 2000, als ich Verkehrsstadtrat war,
schon in dieser Richtung gehandhabt, obwohl das damals noch nicht beschlossen
wurde. Wenn die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) die Erfolge einfährt, die der Stadtrat für Verkehr macht, dann ersuche ich
Dich jetzt schon, auch die Baugruben genau
zu inspizieren und die Baugerüste abzuklappern, ob dort wirklich gearbeitet wird.