Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.31

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- 184 -

Das ist ein großes Problem in dieser Stadt.
Zum Teil sind auf den Baustellen sechs bis
acht Arbeiter genehmigt und nur einer ist
dort anzutreffen. Dies muss dringend kontrolliert werden, weil die Straßenzüge zum
Teil zwei, drei oder vier Monate lang gesperrt sind, aber es wird dort nichts gearbeitet. Das ist eine sinnvolle Arbeit für die Zukunft.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.3.2012 (Seite 183) wird angenommen.
17.

II-SV 404e/2011
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2006) geändert wird im Hinblick auf die Einführung eines
"Handy-Parkens"

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012,
die Erlassung der beiliegenden Verordnung,
mit der die Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck über die
Erhebung einer Abgabe für das Parken von
mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2006) geändert wird
im Hinblick auf die Einführung eines "Handy-Parkens", zu genehmigen.
Ich darf StR Pechlaner sehr herzlich für seine Bemühungen danken. Er wollte mich
diesbezüglich überzeugen. Die Ausführungen, dass ich mit Handy bezahle, aber dann
die Parkuhr wieder ins Auto legen muss, ist
retro. Ich habe mich schon überzeugen lassen, dass das nicht anders gehen wird. In
der öffentlichen Wahrnehmung ist das Bezahlen mit Handy, obwohl ich eine klassische Parkkarte in das Auto legen muss, einfach nicht zusammenpassend. Es soll mir
jeder Schritt in diese Richtung recht sein.
StR Pechlaner: Es hat sich grundsätzlich
bewährt, nicht im "Husch-Pfusch-Verfahren"
eine Lösung zu finden. Ich habe auch mehrfach öffentlich, in diesem Hause sowie im
Verkehrsausschuss gesagt, dass wir durch
massive personelle Probleme im Sommer
GR-Sitzung 29.3.2012

bis Jahresende dieses Projekt nicht prioritär
behandeln konnten.
Wir haben jetzt einen Betreiber gefunden,
der grundsätzlich, sowohl vom Service, als
auch von der Kundinnen- bzw. Kundenbetreuung her, unseren Vorstellungen entspricht. Hinsichtlich des technischen Ablaufs der Verwaltung bzw. Finanzierung und
Verrechnung der Gebühren ist dieser Betreiber passend. Ein Punkt, war mir wichtig,
GR Mag. Krackl, nämlich dass die Stadt
Innsbruck für das zusätzliche Angebot im
laufenden Betrieb keine Kosten zu übernehmen hat.
Wir haben die Erfahrungen, die es mit dem
Handy-Parken in anderen Städten gegeben
hat, einfließen lassen. Ich komme jetzt zu
dem Modell, das die Frau Bürgermeisterin
angesprochen hat. Es gibt in allen Städten,
die das Handy-Parken bereits eingeführt
haben, massive Klagen der Anrainerinnen
bzw. Anrainer gegen den Missbrauch des
Handy-Parkens. Daher schlagen wir das
"Innsbrucker Modell" vor, das die Frau Bürgermeisterin gestern in der Sitzung des
Stadtsenates als retro bezeichnet hat.
Es ist mir am Anfang ähnlich gegangen, das
gebe ich hier durchaus zu. Ich konnte überzeugt werden und bin mir sicher, dass dieses "Innsbrucker Modell" von anderen Städten übernommen werden wird, weil der
Missbrauch mit dem Handy-Parken relativ
groß ist. Es sind jene die Leidtragenden, die
ihre Parkgebühren bezahlen.
Man muss mit dem Handy-Parken keine
Parkuhr nachstellen. Man kann entweder
vom Büro oder vom Kaffee aus bestimmen,
dass man die Parkzeit verlängert. Das
macht es den Überwachungsorganen relativ
schwer. Daher war unsere Lösung eine
Parkuhr in das Auto einzulegen. Man stellt
ein, dass man um 12.00 Uhr angekommen
ist. Das Kontrollorgan sieht genau, wie lange das dauert. Man muss nicht zu einem
Parkautomaten gehen, kann selber die Zeit
bestimmen und hat eine minutengenaue
Abrechnung. Das ist der Vorteil des HandyParkens, daher ist das eine wesentliche Erleichterung. Das ist ein zusätzliches Angebot, denn wir haben bereits ein sehr dichtes
Netz an Parkscheinautomaten, die wir auch
behalten müssen.
Wir haben noch weitere Geräte, mit denen
man die Parkzeit abrechnen kann. Wir bie-