Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.52
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 205 -
erfolgen hat, dass der burgenländische
Richtwertmietzins minus 30 % vorgeschrieben werden darf.
Das ist jetzt mit der Erhöhung ab 1.4.2012
ein Betrag in der Höhe von € 3,29 netto pro
Quadratmeter und nicht € 5,66 netto pro
Quadratmeter. Hier liegt der Unterschied bei
einer 80 m2 großen Wohnung immerhin bei
€ 190,--. Im Gesellschaftsvertrag der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
gibt es die Sozialpflichtigkeit, besonders bei
der Mietzinsgestaltung. Diesem Grundsatz
entsprechend sind die Richtwertmieten nicht
mehr weiter in die Höhe zu treiben und es
muss daher auf die Erhöhung mit 1.4.2012
verzichtet werden.
Es kann mit diesem Antrag auch ein Beitrag
zum leistbaren Wohnen in der Stadt Innsbruck erbracht werden.
54.2
I-OEF 41/2012
Parkraumbewirtschaftung, Überarbeitung und Evaluierung
(GR Praxmarer)
GR Praxmarer: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern sowie den Mitgliedern des
Verkehrsausschusses folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, wird
beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren
betroffenen städtischen Ämtern federführend den "Ruhenden Verkehr" (das Parken)
im Innsbrucker Straßennetz neu zu konzipieren und anschließend den Entscheidungsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
versa, welche Gebiete nicht (zum Beispiel Gewerbegebiet Rossau),
-
Ausarbeitung von Optionsmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner
in Zonengrenzgebieten (zum Beispiel
Orientierung am "Grazer Modell", in
welchem die Zonen für Ausnahmebewilligungen größer sind, als die Parkzonen und Ähnliches),
-
Evaluierung der Zonengrenzen bestehender Zonen unter Einbeziehung
diverser Beschwerdefälle von Bewohnerinnen und Bewohnern neuer Siedlungsräume sowie des Endergebnisses
der Arbeitsgruppe "Parkraumbewirtschaftung - Neukonzeption und Überwachung".
Praxmarer, Haller, Mag.a Pitscheider, Buchacher, Abenthum, Gruber und Eberharter,
alle e. h.
Die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt
Innsbruck soll überarbeitet und evaluiert
werden.
Ziel ist ein klares, gerechtes und für alle
nachvollziehbares System.
Die Festlegung von Höchstparkzeiten hat
zum Teil starke Verdrängungseffekte ausgelöst.
Verdrängungseffekte sind aber nicht nur bei
Begrenzung der Parkdauer zu beobachten,
sondern auch, wenn eine Abgabenpflicht
eingeführt wird, ohne die Parkzeit zu limitieren.
Dabei sind insbesondere zwei Gruppen betroffen:
-
Bewohnerinnen und Bewohner ohne
Hauptwohnsitz = Bewohnerinnen bzw.
Bewohner mit weiteren Wohnsitzen
(derzeit zirka 23.000),
-
(Tages)Pendlerinnen bzw. Pendler,
Freizeitverkehr ,… pauschal als "KfzEinpendlerinnen bzw. Einpendler" zusammengefasst.
Als wesentliche Aufgabenstellungen stellen
sich dar:
-
-
Lösungsansätze für den so genannten
"Verdrängungseffekt", vorwiegend verursacht durch Kfz-Besitzerinnen sowie
Kfz-Besitzer mit Nebenwohnsitzen in
Kurzparkzonen und so genannten
Parkstraßen ("Studentinnen- bzw. Studentenlösung"),
Vorschläge über das Ausmaß zu bewirtschaftender/befristender Gebiete
innerhalb der Stadtgrenzen bzw. vice
GR-Sitzung 29.3.2012
Diese beiden Gruppen reagieren unterschiedlich auf Parkraumrestriktionen hinsichtlich zeitlicher und/oder tariflicher Ausprägung einer Maßnahme.
Zu ersterer Gruppe existiert keine verkehrspolitische Zielformulierung, vielmehr ist sie
"Resultat legistischer Ausgrenzung", in dem