Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.63

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 216 -

oder nicht. Damals, als ich noch mit
GR Federspiel auf einer Gemeinderatsliste
vertreten war, sagte er mir immer, dass für
einen Antrag eine Bedeckung notwendig ist.
In der letzten Zeit hat sich bei den Anträgen
eingeschlichen, dass überhaupt keine Bedeckung mehr angegeben wird.

Wir haben 6.000 Wohnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
davon 1.400 Wohnungen mit Richtwertmieten. Wir haben 9.000 Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern. Es ist ein großer
Unterschied, wie die einen und die anderen
laut Gesetz die Miete vorschreiben können.

Das ist eine grundlegende Frage: Ist bei
Einbringung eines Antrages eine Bedeckung notwendig? Es muss in weiterer Folge geklärt werden, wie der Inhalt des Antrages finanziert werden kann. Das ist ein
wichtiger Punkt. Wenn bei einem Antrag
keine Bedeckung vorhanden ist, muss man
diesen gleich zurückweisen und kann nicht
darüber abstimmen lassen.

Wenn ein Antrag von GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern
abgestimmt ist, dann nehmen wir diesen an.
Ansonsten würde ich vorschlagen, dass die
zuständigen Stellen im Stadtmagistrat Innsbruck gemeinsam mit der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ersucht werden, dies zu prüfen.

Das ist meine Auffassung zu diesem Thema. Frau Bürgermeisterin, Du hast die Anträge zugelassen, also musst Du auch mit
der Konsequenz rechnen können, dass diese Anträge angenommen werden. In diesem Bereich hätte man eine Prüfung ansetzen müssen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es geht jetzt
nicht darum, dass bei meinem Antrag Mittel
ausgegeben werden, sondern es geht darum, dass keine Mieterhöhung durchgeführt
wird. Ich sage es noch einmal: Alle gemeinnützigen Bauträger bekommen bei ausfinanzierten Häusern, wo keine Grundfinanzierungsdarlehen mehr darauf lasten, um
€ 2,37 pro Quadratmeter weniger, als die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG).
Alle gemeinnützigen Bauträger haben dieselben Aufgaben, die Häuser zu erhalten
bzw. nach Auszug der Mieterinnen bzw.
Mieter zu sanieren, wie die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG). Daher ist
es meiner Meinung nach …
(GRin Dr.in Waibel: Wir haben über diesen
Antrag schon abgestimmt!)
Uschi, Du hast in Deiner Wortmeldung auch
allgemein gesprochen, wie ich das jetzt mache.
Es ist daher meiner Meinung nach nicht so,
dass wir jetzt in Horrorpanik ausbrechen
und uns überlegen müssen, wie viele Millionen Euro der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) zuzuschießen sind.
Das wird nicht notwendig sein. Das sage ich
Euch. Man muss sich nur einmal den Vergleich durch den Kopf gehen lassen.
GR-Sitzung 29.3.2012

Die zuständigen Stellen des Stadtmagistrates Innsbruck machen keine Straßenbeleuchtung, sondern das wird immer in Abstimmung mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gemacht. Wenn wir eine
Sonderbeleuchtung haben wollen, dann
müssen wird diese zusätzlich zahlen. Ansonsten gibt es eine vertragliche Vereinbarung mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), dass die Straßenbeleuchtung von
dieser vorzunehmen ist. Der Antrag ist inhaltlich nicht ganz klar und definitiv vorbereitet.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich vertrete
die Auffassung, dass wir über diesen Antrag
von GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen
bzw. Mitunterzeichnern abgestimmt haben.
Nachdem es sich um ein Konzept handelt,
ist nichts passiert, sondern dieses wird erarbeitet. Ob das Konzept zuerst bei uns im
Haus oder mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) erarbeitet wird, wird im
Sinne der Weiterleitung des Antrages in der
gleichen Art erfolgen. Ob das Konzept primär von der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) unter Zuhilfenahme unserer Fachleute oder umgekehrt, ausgearbeitet wird,
ist in der Sache nicht entscheidend. Inhaltlich wird das sinnvoll und letztendlich richtig
sein. In dem Fall kann man das in der Abwicklung sehen.
Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fahre ich mit der Tagesordnung fort.