Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.75
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habe, dass es das große Bedürfnis gibt,
dass wir uns dieser Thematik nicht nur von
Sitzung zu Sitzung und von einer
Aufforderung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bis zur nächsten,
annähern, sondern gesamthaft darüber diskutieren.
Wir könnten dann herausfiltern, wo wir
überhaupt welche Möglichkeiten zu steuern
haben. Wo gibt es diese Möglichkeiten
nicht? Daher wäre es mein Ziel das Thema
"Wohnraum Innsbruck 2025", mit Expertinnen und Experten vielleicht auch bei einer
Enquete im Gemeinderat zu behandeln. Ich
habe manchmal das Gefühl, dass es einige
wenige unter uns gibt, die sich ein bisschen
auskennen und diesen "Schrebergarten"
kennen, denn das ist diese Kompetenz. Je
weniger etwas davon verstehen, desto besser ist es. Das sage ich jetzt einmal ganz
böse.
Die Wohnungsmaterie ist unglaublich kompliziert und komplex. Nicht einmal Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte wissen darüber Bescheid, wenn sie nicht auf das
Wohnungsrecht spezialisiert sind. Dieses
Thema, das uns offensichtlich, wenn wir die
eigenen Wahlplakate ernst nehmen, so
wichtig ist, sollten wir auch im Gemeinderat
behandeln. Die Diskussion sollte auf eine
Basis gestellt werden, wo alle, meine Wenigkeit inklusive - um hier nicht wieder oberlehrerhaft zu wirken - am gleichen Niveau
von gleichen Daten ausgehen können.
Ich ersuche daher, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen,
damit dieser in seiner Weisheit nach der
Gemeinderatswahl entsprechende Veranlassung treffen wird.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 26.1.2012 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 29.3.2012
56.9
I-OEF 21/2012
Wohnungsvormerk- und Wohnungsvergaberichtlinien, Evaluierung (GRin Dr.in Krammer-Stark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Wir haben jetzt
seit drei Jahren neue Wohnungsvormerkund Wohnungsvergaberichtlinien. Wir sind
der Meinung, dass nach drei Jahren festgestellt werden kann, welche Auswirkungen
diese haben. Es gab damals bei der Ausarbeitung auch strittige Punkte.
Nicht nur wir, sondern auch der Arbeitskreis
Wohnen hat damals kritisiert, dass das Einkommen jetzt geringer bepunktet wird. Auch
für die Anzahl der Kinder ab dem zweiten
Kind bekommt man jetzt weniger Punkte.
Ich habe zu diesem Thema eine Anfrage
gestellt, wo mir mitgeteilt wurde, dass es
schon Methoden gäbe, das herauszufinden,
nur dass dies dauern wird. Die Mag.-Abt. IV,
Wohnungsservice, hat auch mitgeteilt, dass
sie dies selber machen könnte, nur sind dafür gewisse Bedingungen notwendig, nämlich gewisse Dinge zu evaluieren, um zu
prüfen, ob Familien mit mehreren Kindern
jetzt benachteiligt sind. Zudem möchte ich
auch geprüft haben, ob es eine Verzögerung bei der Vergabe gibt. Wenn wir das
durch eine externe Firma machen lassen,
würde das sicher Geld kosten.
Ich ersuche daher, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Dr.in Waibel: Es treten immer öfter ältere Menschen an mich heran und fragen,
warum es nicht zählt, wenn sie 60 Jahre in
dieser Stadt gelebt und hier das Geld ausgegeben haben. Warum ist dieses Kriterium
nichts wert, wenn man eine Wohnung im
städtischen Bereich sucht. Ich würde es daher sehr unterstützen, wenn man sich die
Richtlinien noch einmal ansieht.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Liebe GRin
Dr.in Waibel, bei der letzten Änderung der
Richtlinien haben wir einen InnsbruckBonus aufgenommen. Das heißt, wenn jemand zwischen zehn und zwanzig Jahren
mit Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck
wohnt, bekommt diese Person bis zu zehn
Punkte. Das ist an Dir offensichtlich vorüber
gegangen.