Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.77

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fristetes Mietverhältnis über. Hier eine kreative Lösung zu finden, das ist der Punkt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Eine gute Idee
nach der anderen. Nachdem ich davon
ausgehe, dass die Herrschaften auch nach
der Gemeinderatswahl wieder hier vertreten
sind, können wir das alles einbringen und
im Arbeitskreis oder in einer Enquete diskutieren. Wir müssten uns daher heute gar
nicht so strapazieren.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es ist einfach
falsch, dass man zehn oder fünfzehn Jahre
in der Stadt Innsbruck wohnen muss, um
eine städtische Wohnung zu bekommen.
Man kann sich nach drei Jahren Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck oder nach
sechs Arbeitsjahren in der Stadt Innsbruck
bei der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
anmelden, wenn man einen Wohnbedarf
hat. Deine Ausführungen, GR Mag. Kogler,
sind einfach nicht richtig.
Ein Nachhilfeunterricht im Gemeinderat
über die Vergaberichtlinien und das Punktesystem wäre sicher notwendiger, als eine
Evaluierung der Richtlinien.
Eine Befristung der Mietverträge ist für mich
keine soziale Vorgangsweise. Es mag im
einen oder anderen Fall so sein, dass auf
einmal Millionäre bzw. Millionärinnen in
städtischen oder gemeinnützigen Wohnungen wohnen. Diese Personen sind an einer
Hand abzuzählen, wenn man sich die letzten zwanzig Jahre ansieht. Es ist nicht sozial die Menschen wieder auf die Straße zu
setzen, wenn sie dort mit ihren Kindern
wohnen und ihr familiäres Umfeld haben.
Die Menschen sollen in ihrer Wohnung bleiben können.
Ein Argument möchte ich GR Mag. Kogler
als wirtschaftlich denkenden Menschen
auch noch mitgeben: Bei befristeten Mietverhältnissen muss ein Abschlag von 25 %
der Miete gewährt werden. Es ist dann ganz
automatisch so, dass die Mieten um 25 %
reduziert eingenommen werden. Damit
werden auch die Budgets der Bauträger
vermindert. Ich glaube nicht, dass wir so
über eine Sache mähen sollten.
Wir haben heute über einen viel geringeren
Betrag gesprochen und selbst dabei war es
in der Diskussion so, als ob die Stadt Innsbruck Millionenbeträge zuschießen müsste.
Das muss man auch mitbedenken.
GR-Sitzung 29.3.2012

GRin Dr.in Waibel, hinsichtlich der Frage der
Reduktion der Baukosten bin ich sehr skeptisch. Bei einem Neubau keine Barrierefreiheit zu geben, ist nach der Tiroler Bauordnung (TBO) nicht möglich, denn es muss ab
dem zweiten Stock ein Lift eingebaut sein.
In so einer Wohnanlage kann sich täglich
am Gesundheitszustand der dort wohnenden Menschen etwas ändern. Das Übersiedeln kostet nicht nur den Menschen, sondern auch volkswirtschaftlich betrachtet so
viel Geld, weil die Baugesellschaften durch
den dauernden Wechsel mit Kosten belastet
sind. Das kostet einfach viel zu viel.
Ich könnte mir vorstellen, dass man versucht - wir haben diese schon relativ nieder
- die Stellplatzverordnung zu senken. Es
könnte dann das eine oder andere Projekt
mit Leuten ohne Auto besiedelt werden. So
etwas wird in der Nachbesiedelung sicher
schwierig, aber ich könnte mir das eventuell
vorstellen.
Zudem könnten kleine Dinge, wie verputzen
oder sonst irgendetwas, selbst erledigt werden. Nur, diese Sachen machen das Kraut
nicht fett. Die Vorschläge, keinen Balkon zu
errichten, weil dieser zu teuer ist, dazu
muss ich sagen, dass wir einfach nicht mehr
im Mittelalter leben.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Krammer-Stark in der
Sitzung des Gemeinderates am 26.1.2012
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
56.10 I-OEF 22/2012
Richtlinien des Landes Tirol für
die Gewährung von Zuschüssen
zu besonderen Aufwendungen,
die durch eine Körper-, Geistesoder Sinnesbehinderung verursacht werden (Tiroler Förderrichtlinie für Menschen mit Behinderung), Änderung bezüglich der
Übernahme der Kosten für Therapie- und Privatfahrten gehunfähiger Personen (GRin Dr.in KrammerStark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Der kompliziert
klingende Betreff beinhaltet etwas ganz Einfaches. Es geht um die Mobilitätszuschüsse
des Landes Tirol, wenn gehunfähige Perso-