Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.86
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trieb und die Verwaltung des "Bürgerinnenbzw. Bürgerseismographen" und des "Innsbruck-Stadt-Panels" sowie die Auswertung
der Daten und deren Übermittlung an die
Stadt Innsbruck erforderlich und gesetzlich
zulässig ist.
Die Weitergabe von Daten der "OnlineBürgerinnen- bzw. Bürgerbefragung" an von
der Stadt Innsbruck verschiedene Dritte sowie die Verwendung der Daten für wissenschaftliche Publikationen sind an die ausdrückliche Zustimmung der Stadt Innsbruck,
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, im Einzelfall gebunden. Erfolgt
eine dementsprechende Zustimmung durch
die Stadt nicht, dürfen sich Dritte in keiner
Form Kenntnis von den Daten der "OnlineBürgerinnen- bzw. Bürgerbefragung" verschaffen können, was seitens des Institutes
für Marktforschung und Datenanalysen
(IMAD) rechtlich sowie technisch laut der
beiliegenden Vereinbarung sicherzustellen
ist.
Die mittels der "Online-Bürgerinnen- bzw.
Bürgerbefragung" ermittelten, aufbereiteten
und ausgewerteten Daten stehen nach
Maßgabe des Punktes IX. im ausschließlichen Nutzungsrecht der Stadt Innsbruck.
Zu Frage 9.: Durch diese Bestimmung soll
sichergestellt werden, dass Personenübereinstimmung zwischen tatsächlichem Nutzer und der im Wege des Registrierungssystems angegebenen Person besteht. Es
soll verhindert werden, dass sich jemand
anderer für die registrierte Person ausgibt.
Bei den in Punkt 5. "Weitergabe von Informationen und Datenschutz" enthaltenen
Bestimmungen handelt es sich um branchenübliche Datenschutz-Formulierungen
auf Gegenseitigkeit.
Zu Frage 10.: Der Punkt 7. "Spamming" der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sieht Bestimmungen zur Verhinderung von
Spammingaktionen vor. Es ist in keinster
Weise verboten, andere interessierte Personen zur Teilnahme und Registrierung einzuladen.
Zu Frage 11.: Der Antrag auf Genehmigung
der Datenspeicherung wurde bereits am
7.9.2011 durch das Institut für Marktforschung und Datenanalysen (IMAD) an die
Datenschutzkommission der Republik Österreich abgesandt. Die Registernummer
des Institutes für Marktforschung und
GR-Sitzung 29.3.2012
Datenanalysen (IMAD) lautet: 4002507. Der
Datenschutzregisterauszug (DSR) ist trotz
mehrmaliger Urgenzen durch das Institut für
Marktforschung und Datenanalysen (IMAD)
bei der Datenschutzkommission noch nicht
eingelangt. Als Grund für die Verzögerung
wurden urlaubs- und krankheitsbedingte
Absenzen des zuständigen Sachbearbeiters
angeführt.
Zu Frage 12.: Der Stadtsenat hat bei Genehmigung des Pilotprojektes am 19.7.2011
folgenden Zusatzantrag beschlossen:
"4. Die Konzeption der Fragen ist dem
Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen und die Ergebnisse der OnlineBürgerinnen- bzw. Bürgerbefragungen sind
dem Stadtsenat zu berichten."
In Umsetzung dieses Beschlusses werden
in regelmäßigen Abständen so genannte
Fragenpools dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Entwürfe dieser Fragepools werden vom der Mag.-Abt. I,
Medienservice, unter Einbeziehung der einzelnen Ressortführer unter Beachtung der
Ausgewogenheit der einzelnen Ressorts erstellt und vom Institut für Marktforschung
und Datenanalysen (IMAD) auf ProbandenVerständlichkeit getestet.
Zu Frage 13.: Infolge der gültigen Beschlusslage ist dies derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 14.: Die Teilnehmerinnen- bzw.
Teilnehmeranzahl bei den seit Oktober 2011 durchgeführten "Fragen der Woche" liegt zwischen 126 und 223.
Zu Frage 15.: Nein.
Zu Frage 15. a): Entfällt!
Zu Frage 15. b): Die Vereinbarung geschlossen zwischen Stadt Innsbruck und
dem des Institut für Marktforschung und
Datenanalysen (IMAD) sieht vor, dass die
"Innsbruck-Stadt-Panel" Umfragen grundsätzlich vierteljährlich durchgeführt werden.
Die Durchführung einer ersten "InnsbruckStadt-Panel" Umfrage bedarf des Aufbaus
eines repräsentativen Panels (Quorum). Die
erste Durchführung einer Panelbefragung
ist für das erste Quartal 2012 vorgesehen.
Zu Frage 16.: Ja.
Zu Frage 16. a): Entfällt!