Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.127

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geblieben sind und allein schon aufgrund der in diesem Zeitraum ohne Zweifel stattgefundenen technischen Weiterentwicklung eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien erforderlich scheint. In diesem Zusammenhang sollte auch die damals der Zuerkennung der Heizpauschalien unterstellte Überstundenleistung evaluiert werden.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die
Bezieher der Heizvergütung auch ein Überstundenpauschale erhalten. Da anzunehmen ist, dass ein Großteil der Heizarbeiten in den Bereich der Normalarbeitszeit fällt,
müsste daher hinterfragt werden, ob diese Tätigkeiten nicht bereits durch den normalen Monatsbezug oder eben durch das Überstundenpauschale abgegolten werden.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen angekündigt, dass die Frage, ob Heizvergütungen für Schulwarte und Hausmeister noch
zeitgemäß sind und nicht schon durch den normalen Monatsbezug oder durch das
Überstundenpauschale abgegolten sind, rasch aufgegriffen und in Gesprächen mit
den betroffenen Dienststellen erörtert werde. Ein allfälliger Änderungsbedarf würde
den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
In der Stellungnahme zum Follow up 2009 hat das Amt für Personalwesen bekannt
gegeben, dass über ihr Ersuchen zur gegenständlichen Angelegenheit in der Zwischenzeit Stellungnahmen der IIG und des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft eingelangt seien. Während sich die IIG zusammengefasst für eine Überarbeitung des in Rede stehenden Nebengebührenbereiches aussprach, habe das Amt für
Familie, Bildung und Gesellschaft ersucht, die Heizvergütung in der derzeitigen Form
aufrecht zu halten. Seitens des Amtes für Personalwesen werde die Angelegenheit
weiter verfolgt und als nächster Schritt die vom Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft angeführten Begründungen hinterfragt.
Zum weiteren Fortgang der Angelegenheit im Rahmen der Follow up – Einschau
2010 befragt, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die seitens des Amtes für
Personalwesen damals laufende Überarbeitung des Kataloges der Nebengebühren
und Zulagen in einem weiteren Schritt auch die Überarbeitung der so genannten
„Heizpauschalien“ umfassen wird.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2011 wurde zu den weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit berichtet, dass derzeit eine Neustrukturierung der Nebengebühren
allgemein in Vorbereitung sei, die, durch Wechsel bei den Verhandlungspartnern, beginnend mit dem Bereich „Straßenbetrieb“ nach den kommenden Wahlen zur Personalvertretung eingeleitet werde. Zug um Zug umfasse dies dann den Großteil der Nebengebühren und Zulagen. Aufgrund der Fülle könne ein präsumtiver Abschluss nicht
in Aussicht gestellt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

16

Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2009 eine Prüfung betreffend die Bewirtschaftung
der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vorgenommen und den diesbezüglichen
Bericht, Zl. KA-06013/2009, mit Datum 19.06.2009 fertig gestellt.

17

Im Zuge ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die im Internet der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte IPAbgVO 2006 nicht der aktuellen Rechtslage

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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