Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.134
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2011 hat die MA IV der Kontrollabteilung die bezüglich städtischem Grundbesitz und Objekten zwischenzeitlich gemeinsam mit den
Referaten „Liegenschaftsangelegenheiten“ und „Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen“
erarbeiteten und schriftlich festgelegten Rahmengrundsätze übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung des Inventars wurde festgestellt, dass
der Wert des beweglichen Vermögens der Heime Westendorf seit 2003 in der Vermögensrechnung der Stadt nicht mehr enthalten ist. Der Grund hierfür lag darin, dass
fälschlicherweise angenommen wurde, die Heime Westendorf seien damals in das
Vermögen der neu gegründeten IIG & Co KG übergegangen.
Die im Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen aufliegenden Inventarlisten waren
demzufolge nicht auf einem aktuellen Stand, zumal auch seitens der Heimverwaltung
keine eigenen Inventaraufzeichnungen geführt worden waren. In den Inventarlisten
schienen mehrfach Gegenstände auf, die schon ausgeschieden oder zurückgestellt
worden sind. Andererseits sind die Zugänge der vergangenen Jahre nicht erfasst gewesen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit einer einschlägigen Dienstanweisung des Magistratsdirektors aus dem Jahr 1996 und mit
§ 16 der MGO die diesbezüglichen laufenden Rundschreiben des Amtes für Rechnungswesen in Erinnerung gebracht. Im Konnex damit wurde empfohlen, das Inventarverzeichnis der Heime zu überarbeiten und den Wert der Betriebs- und Geschäftsausstattung in die Vermögensrechnung aufzunehmen.
Sowohl die MA IV als auch die IISG kündigten in ihren Stellungnahmen an, dass das
Inventarverzeichnis der Heime Westendorf nach dem Ende der Wintersaison 2010 in
Zusammenarbeit mit dem Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen auf den laufenden Stand gebracht werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2010 hat das Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen bekannt gegeben, dass in Abstimmung mit der IISG das – vom
mit der Buchhaltung für den Bereich der Erholungsheime Westendorf beauftragten
Wirtschaftstreuhänder – im Rahmen der Bilanzerstellung aktualisierte Anlagenverzeichnis in die Vermögensrechnung der Stadt einfließen wird. Dieses lag zum Zeitpunkt der Prüfung allerdings noch nicht vor.
Zum diesjährigen Follow up gab die MA IV bekannt, dass das vom Wirtschaftstreuhänder aktualisierte Anlagenverzeichnis der Erholungsheime Westendorf in die Vermögensrechnung 2010 eingearbeitet worden sei. Der städt. Vermögensnachweis habe den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Um jedoch den
Grundsatz der Bilanzidentität zu wahren – die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des alten Jahres identisch sein – sei im Kalenderjahr 2010 nur der tatsächliche Zugang von Wirtschaftsgütern und der Abschreibungsaufwand verbucht worden. Bei der Erstellung der Vermögensrechnung 2011 sei nun
der restliche Bestand aller Anlagegüter der Erholungsheime Westendorf erfasst worden.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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