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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.152

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lich), dass die Mietzinshöhe für das Sozialzentrum Dreiheiligen schlicht und einfach
(rechnerisch) nicht korrekt bzw. in weiterer Folge zu hoch ist. Im Rahmen der Follow
up – Einschau 2010 teilte die ISD mit, dass auch diese Angelegenheit bei der IIG &
Co KG vorgebracht worden wäre (Schreiben vom 15.11.2010 – vgl. Tz 50), allerdings
damals noch keine Antwort der IIG & Co KG vorlag.
Zur aktuellen Follow up – Prüfung 2011 informierte die ISD darüber, dass von der IIG
& Co KG zu diesem Punkt mitgeteilt worden wäre, dass die Höhe des Mietzinses für
das Gesamtobjekt Dreiheiligenstraße 9 für die IIG & Co KG wirtschaftlich sehr ungünstige Rahmenbedingungen schaffen würde. Weshalb für das Geschäftslokal, welches straßenseitig gelegen ist, ein sehr hoher Mietzins vereinbart wurde und für den
Teil Alexihaus ein überaus niedriger, ließe sich nicht mehr rekonstruieren. Laut Aussagen der IIG & Co KG wäre aufgrund der gesamten Miethöhe die Bildung von Reparaturrücklagen für dieses Objekt nicht möglich. Ein Aufschnüren des Mietzinses für
das straßenseitig gelegene Lokal wäre aus der Sicht der IIG & Co KG nur möglich,
wenn das „Gesamtpaket“ geändert werden würde, wovon die Geschäftsführung der
ISD aus kaufmännischer Sicht abgeraten hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

4 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2010
der Stadtgemeinde Innsbruck
53

Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2010 der Stadtgemeinde Innsbruck
gemäß den Bestimmungen des IStR einer Prüfung unterzogen und hierüber unter der
Geschäftszahl KA-05871/2011 mit Datum 31.10.2011 einen Bericht erstellt. Die nach
Durchführung des Anhörungsverfahrens aus diesem Bericht offen gebliebenen Empfehlungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up –
Einschau:

54

In Verbindung mit der Prüfung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung u.a.
in die unter dem Titel „Belastungszulage“ unter den Lohnarten 350, 354 und teilweise
722 zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen.
Resümierend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die Gewährung der Belastungszulage als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen in der Vergangenheit zwar eine gewisse Berechtigung gehabt haben mag, dieser Aspekt aus heutiger Sicht aber
nicht (mehr) zutrifft und diese zeitlichen Mehrleistungen von den Zulagenempfängern
nachweislich auch nicht erbracht werden. Die Kontrollabteilung hielt daher eine inhaltliche Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen und Neugestaltung dieser Zulage
für erforderlich.
Das in dieser Angelegenheit angesprochene Amt für Personalwesen hielt im Lichte
der historischen Entwicklung eine inhaltliche Betrachtung und Überarbeitung der Belastungszulage für angebracht und notwendig. Dabei wurde als Arbeitsziel angedacht, die Zulage im Nebengebührenkatalog dem Grunde nach zu beschreiben und
die Zulagenhöhe in Hundertsätzen des Gehaltes eines Beamten der Dienstklasse V,
Gehaltsstufe 2, festzusetzen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

32