Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.154

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Stiftung geprüft werde. Auch zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 verwies die zuständige MA IV darauf, dass der Sachverhalt am 10.10.2011 an das Amt für Präsidialangelegenheiten zur rechtlichen Prüfung im Hinblick auf die allfällige Auflösung der
Stiftung übermittelt worden wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

5 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen / Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2010
56

Der Bericht über die Belegkontrollen IV. Quartal 2010, Zl. KA-15378/2010, wurde am
11.02.2011 fertig gestellt.

57

Eingesehen wurde u.a. die Honorarnote eines Jurymitgliedes im Zusammenhang mit
der Vergabe des Preises der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen
2010 – Kunstzweig „Musik“. Gemäß den im Gemeinderat vom 17.11.2005 beschlossenen Richtlinien für den Kunstzweig „Bildende Kunst“ erfolgt nach § 4 dieser Richtlinien die Zuerkennung der Preise durch eine Jury, wobei festgelegt wurde, dass die
Tätigkeit der Juroren ehrenamtlich ist.
Auf die seinerzeitige Nachfrage der Kontrollabteilung, auf welcher Grundlage die gegenständliche Honorarnote des Jurymitgliedes basiert, teilte der Vorstand des Amtes
für Kultur mit, dass es sich dabei nicht um ein Honorar, sondern um eine Aufwandsentschädigung für die einberufenen Jurymitglieder handeln würde, da für die Beurteilung der Preisträger recht zeitaufwändige Vorarbeiten zu leisten wären und nicht alle
Juroren in Innsbruck ansässig seien. Daher habe man einen Pauschalbetrag in Höhe
von € 500,00 netto als Aufwandsentschädigung generell für alle Juroren festgele gt.
Eine schriftliche Vereinbarung darüber konnte der Kontrollabteilung nicht vorgelegt
werden.
In Absprache mit dem Leiter des Amtes für Kultur empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig vereinbarte Entgeltzahlungen jedweder Art jedenfalls schriftlich zu dokumentieren, was vom Amt für Kultur im Rahmen der damaligen Stellungnahme auch zugesichert worden ist.
Mit Stadtsenatsvorlage vom 06.10.2011 hat das Referat Bildende Kunst – Subventionen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Preises für künstlerisches Schaffen 2012 u.a. um den Beschluss ersucht, den § 4 der Richtlinien für den Kunstzweig
„Bildende Kunst“ dahingehend abzuändern, dass den Juroren eine Pauschale für den
laufenden Arbeitsaufwand in Höhe von maximal € 500,00 ausbezahlt werden kann.
Der diesbezügliche Beschluss des Stadtsenates erfolgte am 19.10.2011 und wurde
der Kontrollabteilung umgehend übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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