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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.157

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5.3 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
II. Quartal 2011
61

Der Bericht über die Belegkontrollen II. Quartal 2011, Zl. KA-05870/2011, wurde am
19.09.2011 fertig gestellt.

62

Geprüft wurden u.a. 11 Auszahlungsanordnungen über insgesamt € 5.960,00 im Z usammenhang mit der Zuweisung von „Kochgeld“ an 11 Innsbrucker Schulen. Recherchen der Kontrollabteilung dazu haben ergeben, dass den einzelnen Schuldirektionen
nach Anzahl der dort geführten Kochgruppen Mittel für den Einkauf von Lebensmitteln (Grundnahrungsmittel, Gewürze etc.) zur Verfügung gestellt werden. Die für das
gesamte Schuljahr bereit gestellten Mittel werden der jeweiligen Schule von der
Stadtkassa in bar ausbezahlt und auf der Vp. 1/212000-430000 – Hauptschulen –
Neue Mittelschulen, Lebensmittel verbucht. Zum Schuljahresende ist der Verbrauch
der Mittel unter Beischluss der Belege dem Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft
nachzuweisen. Weiters wird ein Elternbeitrag eingehoben, der dazu dienen soll, die
Kosten für das zubereitete Essen zu decken.
Etwaige schriftliche Grundlagen dazu − vor allem im Hinblick auf die Höhe des Zuschusses − konnten der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung stichprobenartig die Abrechnungsnachweise samt den beigelegten Einzelbelegen von drei Schulen für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 (Teilabrechnungen) verifiziert und dabei insgesamt
festgestellt, dass die Abrechnungen unterschiedlich vorgenommen wurden und damit
nicht immer transparent und nachvollziehbar erschienen.
Die Kontrollabteilung empfahl damals, zukünftig die Abrechnung sämtlicher Lebensmitteleinkäufe für den Kochunterricht mittels einer von den betreffenden Unternehmen in periodischen Abständen ausgestellten Gesamtrechnung unter Abzug der eingehobenen Elternbeiträge vorzunehmen und unter Beischluss der Einzelbelege dem
Referat Schulverwaltung zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. Darüber hinaus
sollte diese neu festgelegte Vorgangsweise in schriftlicher Form dokumentiert werden.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung die Abrechnung des Lebensmitteleinkaufes für den Kochunterricht direkt über das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft durchgeführt
werde und die Zahlung nach Erstellung einer periodischen Gesamtrechnung an das
jeweilige Unternehmen erfolgen würde.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde die Kontrollabteilung vom Amt für
Familie, Bildung und Gesellschaft darüber informiert, dass seitens der Schulverwaltung den Direktionen bzw. Schulleitungen im Rahmen der – im vergangenen Herbst
stattgefundenen – Direktorenkonferenz mitgeteilt worden sei, dass ab sofort das sogenannte „Kochgeld“ nicht mehr im Vorhinein auf das jeweilige Schulkonto ausbezahlt wird. Es werden daher künftig für den Lebensmitteleinkauf der Schulen ausschließlich Rechnungen von Firmen vom Amt zur Anweisung gebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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