Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.167
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Da die Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde
Innsbruck (Subventionsordnung) mittlerweile mit Beschluss des Gemeinderates vom
15.07.2010 novelliert worden sind, empfahl die Kontrollabteilung auch im Internet die
aktuelle Fassung anzuführen. Als Reaktion darauf bestätigte die Leiterin des Amtes
für Kinder- und Jugendbetreuung, dass die Aktualisierung bereits während der Prüfung der Kontrollabteilung erfolgt sei. Die korrigierte Version der novellierten Subventionsordnung wird auf www.junges-innsbruck.at zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.2 Bericht über die Prüfung von Transferzahlungen an Gesellschaften
mit städtischer Beteiligung (bezüglich IMG, ISpA, OSVI und COME)
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Transferzahlungen an Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (bezüglich der IMG, ISpA, OSVI und COME),
Zl. KA-15377/2010, wurde am 18.02.2011 fertig gestellt. In Verbindung mit den in
diesem Bericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung diverse
Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder erledigt oder zugesichert worden ist. Der Stand
der offen gebliebenen Anregungen war Gegenstand dieser aktuellen Follow up – Einschau 2011:
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Eine im Jahr 2009 an die IMG unter dem Titel „Subvention Innsbruck Ballon“ getätigte
Auszahlung in Höhe von € 2.500,00, welche auch im Jahr 2010 in derselben Höhe
zur Überweisung gelangt ist, stand im Zusammenhang mit den jährlich anfallenden
Service- und Versicherungskosten des so genannten Innsbruck-Ballons (Heißluftballon). Der ursprünglich seit dem Jahr 1999 im Einsatz befindliche Heißluftballon musste im Jahr 2008 ausgetauscht bzw. erneuert werden. Mittels Gemeinderatsbeschluss
vom 28.02.2008 beteiligte sich die Stadt Innsbruck an den Gesamtinvestitionskosten
von ca. € 40.000,00 mit einem Subventionsbeitrag in Höhe von € 12.500,00. Darüber
hinaus wurde in diesem Beschluss festgehalten, dass die Stadt Innsbruck die einmaligen Kosten der Erstinbetriebnahme von € 1.200,00 sowie die jährlich anfallenden
Service- und Versicherungskosten von € 2.500,00 übernimmt. Aus den der Kontrollabteilung von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat
Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung gestellten Unterlagen war ersichtlich, dass
sich die vom Heißluftballonbetreiber und vom Versicherungsmakler der IMG in Rechnung gestellten Grundservicekosten (für 2009) und Versicherungskosten (von
26.12.2008 bis 01.03.2010) in Summe auf einen Betrag von netto € 2.216,69 beli efen. Für das Jahr 2010 sind diesbezügliche Kosten in Höhe von netto € 2.059,00 angefallen. Die Rückvergütung an die IMG erfolgte von der Stadt Innsbruck jeweils mit
einem Pauschalbetrag in Höhe von € 2.500,00. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig
keine pauschale Rückvergütung der Grundservice- und Versicherungskosten mehr
vorzunehmen, sondern die Rückerstattung nach Maßgabe der tatsächlich an die IMG
fakturierten Beträge durchzuführen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die
zuständige MA IV zu, entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig nur
noch die tatsächlich an die IMG fakturierten Beträge rückzuvergüten.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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