Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2005_09-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1444 -

GR Mag. Eiter referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 7.11.2005 und
17.11.2005.

12.

Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2005

Beschluss (einstimmig):
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2005 werden gemäß Beilage
genehmigt.

13.

Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2005

Beschluss (einstimmig):
Die Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2005 werden gemäß
Beilage genehmigt.

14.

IV 5713/2005
Haushaltssatzung 2006, Streichung des Absatzes III. Punkt 3.
betreffend Feilbietungsabgabe

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionsvergaben vom 17.11.2005:
In Abänderung der Haushaltssatzung
2006 wird verordnet:
Die Feilbietungsabgabe gemäß § 15
Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit § 14
Abs. 1 Ziffer 11 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. Teil I Nr. 156/2004, wird
bei Steuertatbeständen ab 1.1.2006 nicht
mehr erhoben.
Die Haushaltssatzung 2006 wird insoweit
abgeändert, dass Absatz III Punkt 3. ersatzlos gestrichen wird.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR Kritzinger referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales,
Wohnen, Senioren und Gesundheit vom
14.11.2005.
GR-Sitzung 17.11.2005

15.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales, Wohnen,
Senioren und Gesundheit

15.1.

Bereiche "Soziales" und "Gesundheit"

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte einige Anmerkungen zu den beiden Punkten ARGE Betreutes Wohnen
und Förderung des Vereins DOWAS für
Frauen machen.
Für die ARGE Betreutes Wohnen handelt
es sich um die zweite Nachtragssubvention. In der Vergangenheit war es so, dass
hier das Land Tirol immer die Ausfallshaftung übernommen hat. Jetzt will das Land
Tirol das nicht mehr übernehmen.
Die verschiedenen Vereine und Organisationen dieser Arbeitsgemeinschaft sind
hier massiv unter finanziellen Druck geraten. Wir haben ausnahmsweise im Budget noch einen gewissen Spielraum gehabt, wobei wir schon eine Nachtragssubvention in der Höhe von € 40.000,-gegeben haben.
Jetzt handelt es sich um eine zweite Subvention in der Höhe von € 21.501,--, womit
der Gesamtbedarf, um den angesucht
wurde, eigentlich abgedeckt ist. Das ist
aus der Sicht der Stadt Innsbruck keine
sehr befriedigende Situation, weil das
Land Tirol hier einfach seine Situation eingefroren hat und die Stadt Innsbruck in
Zukunft in diesem Umfang die Subvention
nicht erhöhen wird können. Es wird nicht
möglich sein, den Betrag in der Höhe von
€ 40.000,-- über dem Rahmen, den die
Stadt Innsbruck im letzten Jahr gegeben
hat, jährlich zu gewähren.
Ich sage das nur vorweg, weil unter Umständen durch diese großzügige Haltung
des Gemeinderates eine Erwartungshaltung gegeben ist, die man dann unter Umständen nicht mehr so leicht korrigieren
kann.
Eine ähnliche Situation ist beim Verein zur
Förderung des DOWAS. Dieser Verein betreibt auch ein Frauenhaus und deshalb
habe ich gemeint, dass wir nur den 35 %Anteil, der nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz vorgesehen ist, für die Innsbrucker
Frauen zahlen sollen.