Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.55
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- 1455 -
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 7.11.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. MÜ - B7, Mühlau, Bereich zwischen Anton-Rauch-Straße, Hauptplatz, Mühlenweg, Arzler Straße,
Otto-Winter-Straße und Haller Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ B2, Zeichn. Nr. 3627), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2001 wird beschlossen.
21.
III 6144/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B7/1,
Mühlau, Bereich zwischen Anton-Rauch-Straße, Hauptplatz,
Mühlenweg, Arzler Straße, OttoWinter-Straße und Haller Straße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ - B2, Zeichn.
Nr. 3627), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B7/1,
Mühlau, Bereich zwischen Anton-RauchStraße, Hauptplatz, Mühlenweg, Arzler
Straße, Otto-Winter-Straße und Haller
Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ - B2, Zeichn. Nr. 3627), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 zu beschließen.
Als Information möchte ich den Mitgliedern
des Gemeinderates mitteilen, dass sich
sowohl die Punkte c) und d) mit dem
Sternbach-Areal als auch mit dem Projekt
der Immorent West GesmbH an der Haller
Straße befassen. Darüber hinaus betrifft
der Bebauungsplan das gesamte Gebiet
westlich bis zum Bereich der Rehabilitationsstätte von DDr. Banffy.
Ich habe gebeten, ob man von Seiten der
Stadt Innsbruck auch Vertreter des Landes Tirol dazu einlädt, da es dort Probleme im Zusammenhang mit einem neuen
Landesgesetz gibt und wir letzten Endes
nun alle Parzellen mit absoluten Höhen
belegen müssen.
GR-Sitzung 17.11.2005
Das heißt, dass man von Seiten der Verwaltung jedes Grundstück einzeln erfassen muss, um hier die neuen Höhendefinitionen zu machen. Das bedeutet einen
sehr großen Aufwand.
Die Stadt Innsbruck hat damals im Vorfeld
bei der Auflage des Gesetzes versucht,
dies durch einen massiven Einspruch zu
verhindern und vor allem auf die Situation
hinzuweisen, wie schwierig das ist. Vor
allem ist - GR Dr. Rainer wird das bestätigen - eine große Rechtsunsicherheit gegeben, wenn sich zwei Nachbarn in den
Haaren liegen und man dann rekonstruieren muss, welche Geländeveränderungen
möglicherweise abweichend von den definierten Höhenfestlegungen betroffen
sind.
Das bedeutet einen sehr großen Verwaltungsaufwand, der sicherlich nicht dazu
dient, die Verwaltung zu vereinfachen. Darüber hinaus ist es natürlich eine massive
Einschränkung für die Architekten bei Planungen von Gebäuden, da man jetzt alles
so genau festlegen muss, sodass der Gestaltungsspielraum deutlich kleiner ist.
Dies wollte ich dem Gemeinderat mitteilen,
weil ich glaube, dass das sehr wesentlich
ist.
Wir haben gebeten, dass man von Seiten
der Verwaltung und der politischen Ebene
diesbezüglich mit dem Land Tirol Gespräche führt. StR Dr. Gschnitzer hat sich bereit erklärt das zu machen, damit wir versuchen, eine Bewusstseinsbildung zu erreichen.
Vielleicht kann man im Bereich des Gesetzes bei einer Novellierung einmal etwas
verbessern. Das betrifft jetzt zwar nur
einen kleinen Bereich, aber es gibt noch
andere Gebiete, die auf uns zukommen.
Wenn man so etwas in Hötting oder in
Teilen von Mühlau, wo das Gelände noch
viel schwieriger zu erfassen ist, machen
muss, bedeutet das einen sehr großen
Aufwand für die Verwaltung, den uns auch
niemand bezahlt.
StR Dr. Gschnitzer: Es geht darum, dass
wir praktisch jedes Grundstück einzeln der
Höhe nach vermessen müssen. Dies ist
zum Teil fast unmöglich, da bei unbebauten Grundstücken ein so genannter
Schwerpunkt zu bilden ist und das ist die
Fixierung dieser Höhenlage.