Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.70

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- 1470 -

Gemeinderat vorgelegt wird, die Sache
gutheißen.
GR Haager: Das ist sicher eine sinnvolle
Sache. Nachdem das aber sehr viel Geld
kostet, habe ich eine Anregung, denn
vielleicht kann der Stadtsenat auch die
Bedürftigkeit prüfen.
Ich nehme darauf Bezug, dass eine Reihe
meiner Freunde und Bekannten in
Pension sind und ihre Pensionen jeweils
über € 2.000,-- betragen. Diese Personen
fahren um den halben Preis mit der
Straßenbahn und neben ihm steht jener,
der im Kaufhaus Tyrol als Regalbetreuer
um ein Gehalt in der Höhe von € 800,-oder noch weniger arbeitet und dieser
zahlt den vollen Preis.
Hier stimmt einfach die Relation nicht. Ich
bin grundsätzlich für so eine Maßnahme,
denn wer bedürftig ist, soll das in Anspruch nehmen. Deshalb hat man das
auch gemacht, denn man hat sicher, wie
man das eingeführt hat, an so etwas
gedacht. Man kann aber nicht generell
sagen, dass jeder so eine Ermäßigung
bekommt.
Es gehört auch die Altersgrenze überprüft.
Ich möchte aus meiner Erfahrung ergänzend dazu sagen, dass die Mag.-Abt. I,
Erhebungsdienst, lange diese Seniorenausweise ausgestellt hat. Jene, die am
ersten Tag, wo sie 60 oder 65 Jahre alt
geworden sind, so einen Seniorenausweis
beantragt haben, waren meistens gutverdienende Akademiker. Diese sind zu uns
gekommen, denn diese haben von der
Ermäßigung gewusst. Der "arme Teufel"
hat das gar nicht registriert und hat
jahrelang noch den vollen Preis bezahlt.
Man sollte wirklich eine Variante finden,
dass der Bedürftige in den Genuss kommt.
Bgm. Zach: Das ist eine sehr sinnvolle
Anregung. Genau das haben wir vor, das
entschieden zu prüfen und das wird auch
im Interesse von GR Linser sein.
GR Hüttenberger: Ich bin natürlich auch
dafür, dass genau die Bedürftigen so eine
Ermäßigung bekommen. Man muss sich
aber ganz genau überlegen, wie man das
macht. Wenn ich heute mit einer guten
Pension keinen Ausweis bekomme, weil
ich nicht bedürftig bin, heißt das auch,
dass ich in allen privaten Schigebieten, wo
GR-Sitzung 17.11.2005

ein Seniorenausweis bei den Privatbetreibern vorzulegen ist, keine Vergünstigung
mehr erhalte. Solche Betreiber bestehen
auf den Seniorenausweis, den man vorlegen muss und dadurch erhält man den
Schilift ein bisschen billiger.
Wenn ein Privater das auf Grund dessen
anbietet, dann sollen schon alle in den Genuss kommen. Ich bin auch dafür, dass es
vollkommen richtig ist, dass man in der
Straßenbahn den vollen Preis als Senior
zahlt, wenn man sich das leisten kann.
Aber man kann auch z. B. verschiedene
Seniorenausweise ausgeben, z. B. in der
Farbe rot, dass alle eine Ermäßigung
bekommen ...
(Bgm. Zach: Die Farbe hat nichts damit zu
tun.)
Ich habe das nicht auf uns bezogen, sondern man soll das in zwei Farben trennen,
denn dann weiß man, dass man keine
Vergünstigungen erhält, aber man kann
jederzeit, wenn man ins Stubaital fährt, ein
bisschen billiger Schifahren. Das habe ich
damit gemeint, denn das steht jedem Pensionisten zu, denn diese gehen unter der
Woche Schifahren, wo nicht so viel los ist
und ansonsten, wenn es zu viel wird, gehen diese nicht Schifahren.
GR Kritzinger: Es war immer grundsätzlich von allen Städten in Österreich die
Absicht, dass man sich an die Richtlinien
der Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) hält. Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gibt den Seniorenausweis mit 60 und 65 Jahren. Man hat gesagt, dass man sich daran hält. Das war
auch in früheren Zeiten in der Stadt Innsbruck ein Argument.
Ich bin nicht gerade begeistert, wenn man
jetzt anfängt zu sagen, wer ist arm und
wer soll eine Ermäßigung bekommen. Ich
weiß, dass die Stadt Innsbruck gerade im
Seniorenbereich für Arme - Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger wird das auch sagen heute schon solche Ausweise kostenlos
zur Verfügung stellt, dass diese fahren
können. Wenn wir eine Begrenzung vornehmen, nehmen wir z. B. nur die Ausgleichszulagenempfänger auf oder fragen,
was jemand verdienen darf, wo die Grenze ist. Es ist auch der Begriff Armut nicht
so definierbar.