Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.9

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res 2002, fixiert mit dem Verbraucherpreisindex aus dem Jahr 2000 hinzugezählt.
Dieser Wertsicherungsbetrag ist zwischen
den Beteiligten ermittelt worden und macht
einen Betrag in der Höhe von
€ 7.659.000,-- aus. Dazu kommen noch
die relevanten Jahresüberschüsse aus
den Jahren - laut Vertrag - 2000 bis 2004.
Auch diese sind ermittelt worden und betragen für die Stadtgruppe € 2.931.000,--.
Es ist auch ein Korrekturbetrag vorgesehen. Dieser Korrekturbetrag sollte Abweichungen von den zu Grunde gelegten Businessplänen, die sozusagen Basis der
Wertermittlung waren, ausgleichen und
zwar im positiven oder negativen Sinne.
Negative Abweichungen werden mit einer
Abschlagszahlung ausgeglichen und positive Abweichungen mit einem Zuschlag.
Nachdem die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sehr gut gewirtschaftet
hat, hat es einen Zuschlag in der Höhe
von € 310.000,-- gegeben.
Es war als letzter Punkt ein so genannter
Verlustausgleichsbetrag für diejenigen Bereiche vorgesehen, die man im Syndikatsvertrag als so genannte Stadtbereiche bezeichnet hat. Das sind die kumulierten
Verlustprognosen aus dem Stadtbereich,
dazu gehören unter anderem die Bäder
oder das Krematorium. Auch hier haben
wir die Vereinbarungen eingehalten, das
heißt, dass dort kein Abschlag vorzunehmen gewesen ist. Das ergibt insgesamt
eine Kaufpreisermittlung für die Put 1-Option in der Höhe von € 118.094.565,89.
Dieser Betrag ist mit Unterzeichnung der
entsprechenden Vereinbarungen bereits
bei der Stadt Innsbruck eingegangen. Das
Rechtsgeschäft ist daher abgeschlossen
und durchgeführt.
Zusätzlich war es noch notwendig, zwei
kleine Änderungen vorzunehmen. Zum
einen ein Protokoll über den Vollzug der
Put 1-Option zu erstellen, wo diese Übernahmemodalitäten festgehalten worden
sind und noch eine Zusatzvereinbarung
aus dem Syndikatsvertrag hinzuzunehmen, weil nämlich eine Situation eingetreten ist, an die man bei Vertragsabfassung
nicht gedacht hat, dass nämlich die Put
Option in einem Jahr gezogen wird und
auf Grund des Fristenlaufes im nächsten
Jahr zur Auszahlung gelangt. Dadurch war
eine Vereinbarung zu treffen, die noch die
GR-Sitzung 23.2.2006

Gewinnbeteiligung für das Jahr 2005 beinhaltet. Dieser Gewinnbeteiligungsanspruch
ist in dieser Zusatzvereinbarung, in der
zweiten Syndikatsvereinbarung festgehalten. Damit ist gewährleistet, dass die Stadt
Innsbruck für das Jahr 2005 noch den zustehenden Gewinnanteil erhält, der den
tatsächlichen rechtlichen Verhältnissen im
Jahr 2005 entsprochen hat, nämlich der
75 %igen Beteiligung.
Das ist der Inhalt des gesamten Rechtsgeschäftes. Wie gesagt, das Rechtsgeschäft
ist in der Zwischenzeit abgewickelt
worden. Die Vereinbarungen sind zwischen der Stadt Innsbruck und der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) unterzeichnet
worden. Es sind auch die entsprechenden
Aktienpakete übertragen worden. Damit
kann man sagen, dass eigentlich das, was
man sich beim Abschluss der Verträge erwartet hat, doch um Wesentliches übertroffen wurde, weil das erzielte Ergebnis
auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) doch wesentlich besser ausgefallen
ist, als wie man es sich damals erwarten
hat können.
GR Mag. Kogler: Ich möchte zur tatsächlichen Berichtigung sagen, dass die Frau
Bürgermeisterin unsere Zustimmung für
den Nahverkehr erwähnt hat. Ich darf sagen, dass wir damals nicht zugestimmt
haben und das wollte ich noch einmal festhalten, weil das von uns keine Regionalbahn in dem Sinne ist.
Ich möchte dafür danken, dass wir auch in
den erweiterten Stadtsenat zur entsprechenden Vorberatung eingeladen worden
sind. Wir müssen aber sagen, dass ein
Paket in der Höhe von € 118 Mio, wenn es
irgendwie geht, zur Beschlussfassung in
den Gemeinderat gelangen sollte und
nicht per Notrecht zur Kenntnis genommen
werden kann.
Bgm. Zach: Ich glaube, dass man mit diesem Ergebnis zufrieden sein kann. Über
den ersten Vertrag, der ausgiebig besprochen wurde, was in Anbetracht des Wertes
richtig war, war sehr wohl ein jeder informiert. Das sind zwei Abänderungen, die
sich aus der unterschiedlichen Betrachtungsweise ergeben haben. Dass man das
im Jahre 2005 abgeschlossen hat und das