Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.16

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- 107 -

schehen lassen und damit war die Sache
erledigt.

baren Baukostenzuschuss in der Höhe
von € 223.460,--.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur
sachlichen Berichtigung! Fürs Schreien
gibt es noch keinen Paragraphen in der
Geschäftsordnung.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

GR Barcal: Ich bin ein bisschen erstaunt,
dass wir uns in der Debatte, so weit vom
eigentlichen Tagesordnungspunkt entfernt
haben. Dir, lieber GR Ing. Krulis, möchte
ich danken, weil du hast eigentlich genau
im Großen und Ganzen das gesagt, das
ich anführen wollte.
Ich glaube nicht, dass wir im Inneren der
Stadt Innsbruck jemals in die Verlegenheit
kommen, darüber abzustimmen, ob wir in
irgendeinem Stadtteil ein Wohnhaus oder
Wohnungen nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ankaufen oder bauen können. Ich glaube, dass wir dafür gar nicht
mehr so viele freie Grundstücke haben.
Wir müssen froh sein, wenn wir irgendwo
Wohnungen, unter welchem Titel auch
immer, in der Stadt Innsbruck bekommen.
Daher wundere ich mich schon sehr über
die einzelnen verschiedenen Beiträge in
der Debatte.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
22.2.2006 (Seite 101) wird angenommen.

9.

Das Haus ist einer Generalsanierung unterworfen worden und nimmt jetzt teilweise
die Hypo Tirol Bank auf, die ihr Stammhaus auch grundlegend erneuert. Es
waren nach dem Tiroler Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) doch sehr
große Aufwendungen nötig, um vor allem
die Fassade, die uns vor allem lieb und
zweiteres teuer war, zu erhalten.
Sie haben alle nachgelesen, dass die
Dachstuhlkonstruktion, die Kupferverblechungen, die Froschmäuler, die Gesimsstutzen, die Abdeckungen, die Mulden und
die Rinnen erneuert wurden. Die Fassadenreinigung und das Kitten wurden
durchgeführt. Tischler, Glaser, Steinmetz
und Restauratoren, alle waren tätig. Es hat
sich ergeben, dass ein Mehrbetrag von
€ 280.660,-- benötigt wurde. Wie Sie wissen, wird immer darauf geachtet, ob es
Mieteinnahmen gibt und von diesen wird
ein gewisser Prozentsatz hergenommen,
der die rückerstatteten Mehrkosten mindert. Das ist hier der Fall gewesen. Man
hat einen Betrag in der Höhe von
€ 57.200,-- angenommen und wird einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 223.460,-- gewähren.

IV 1951/2006
Innerebner Bau GesmbH, im Auftrag der Eigentümerin Hypo-Rent
II Grundverwertung-GesmbH, Generalsanierung des Büro- und
Geschäftshauses Leopoldstraße 3, Förderungsansuchen nach
dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2006:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Bauwerber, Innerebner Bau GesmbH, im
Auftrag der Eigentümerin Hypo-Rent II
Grundverwertung-GesmbH, für die Generalsanierung des Büro- und Geschäftshauses Leopoldstraße 3 einen nicht rückzahlGR-Sitzung 23.2.2006

10.

IV 2439/2006
Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck, Anpassung im § 12,
Bedingungen und Auflagen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2006:
Der § 12 der geltenden Fassung der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck, "Bedingungen und Auflagen", wird wie folgt
beschlossen:
Die Förderung eines Vorhabens bedarf jedenfalls einer schriftlichen Zusage durch
den Bürgermeister oder eines dazu ermächtigten Mitgliedes des Stadtsenates.
Die Antragsprüfung, Abwicklung und Kontrolle des Verwendungsnachweises erfolgt
durch den Magistrat.