Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.22

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14.1

IV 1717/2006
Deckungsklasse AOB 4300,
Grundbesitz

StR Dr. Pokorny-Reitter: Bei diesem
Punkt gibt es insgesamt drei Unterpunkte,
zwei Punkte davon betreffen die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG).
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der
erste Punkt die Gegenverrechnung der
Instandhaltungsmaßnahmen für die städtischen Gebäude, die im städtischen Eigentum geblieben sind, in der Höhe von
zirka € 2 Mio.
Der zweite Punkt betrifft die Übernahme
der Leistungen, die Bedienstete der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) oder der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) für die Stadt Innsbruck erbringen. In den Unterlagen zur
Sitzung des Ausschusses für Finanzen
und Subventionsvergaben waren diese
Beträge nur summa summarum genannt.
Wir haben damals darum gebeten, nachdem es sich um sehr hohe Beträge handelt, dass wir eine Auflistung dieser Beträge erhalten und dass wir genannt bekommen, wie sich das zusammensetzt.
Das war nicht der Fall. Daher habe ich
mich vorgestern bei der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, erkundigt, wo mir mitgeteilt wurde, dass die Prüfungen jetzt erst
im Gange sind und daher noch immer
nicht abgeschlossen sind. Daher werden
wir auch jetzt bei der Abstimmung im Gemeinderat den Unterpunkten 1. und 2. vorstehenden Punktes nicht zustimmen. Ich
ersuche daher um eine getrennte Abstimmung.
Im Übrigen darf ich im beim zweiten Unterpunkt darauf verweisen, dass es sich um
Bedienstete der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) handelt, die jetzt
mit Stundensätzen der Stadt Innsbruck
verrechnet werden. Es gibt dabei natürlich
einen Pferdefuß, denn früher waren die
Leute bei der Stadt Innsbruck selbst beschäftigt und man hat keine Mehrwertoder Umsatzsteuer zahlen müssen. Jetzt
ist es so, dass die Stunden verrechnet
werden und die Stadt Innsbruck die Umsatzsteuer auch dazu bezahlt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
das ergänzen, natürlich nur soweit diese
GR-Sitzung 23.2.2006

nicht städtische Bedienstete sind. Wenn
dies städtische Bedienstete sind, wird
keine Mehrwertsteuer verrechnet, wenn
diese bei der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) angestellt sind, wird
eine Mehrwertsteuer verrechnet. Es ist
hier nur eine unterschiedliche Vorgangsweise vorgesehen. Das heißt, dass ursprünglich überhaupt keine Mehrwertsteuer zu zahlen war, aber je mehr jetzt
natürlich städtisches Personal durch Personal, das bei der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) angestellt wird, ersetzt wird, desto mehr fällt diese Mehrwertsteuer an.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung SPÖ zu den Unterpunkten 1. und 2.;
5 Stimmen):
Der Nachtragskredit zu
Vp. 1/840000-700000, Deckungsklasse
AOB 4300 Grundbesitz in der Höhe von
€ 3.450.000,-- wird genehmigt.

14.2

IV 689/2005
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Zuschüsse FAG

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
ein erfreulicher Punkt, da wir mehr Zuschüsse vom Bund für die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) bekommen. Deshalb müssen wir natürlich auch die Ausgabenpost
entsprechend anheben. Das ist eigentlich
ein Durchläufer.
Beschluss (einstimmig)
Der Nachtragskredit zu
Vp. 1/875000-775000, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Zuschüsse FAG, in der Höhe von
€ 52.000,-- wird genehmigt.

14.3

IV 4629/2005
Gestellungsbetrieb, Abgangsdeckung - Verrechnung

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist
erfreulich, dass wir das aus dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Inns-