Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.32
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das auch gegenüber unseren Leuten vertreten.
Bei Landeshauptmann-Stellvertreter Hannes Gschwentner habe ich vor zwei bis
drei Wochen dieses Thema angesprochen
und habe gesagt, dass diesbezüglich das
Land Tirol gefordert sei. Mit LAbg.
Mag. Schwarzl war ich beim Präsidenten
des Tiroler Gemeindeverbandes, Dr. Hubert Rauch, und habe ihm gesagt, dass
auch der Gemeindeverband gefordert ist,
einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Derzeit ist es so, dass der Anteil der Gemeinden bei den Frauenhäusern von der
Stadt Innsbruck finanziert wird. Das ist
Faktum und das, glaube ich, können wir
auf Dauer nicht hinnehmen. Hier müssen
das Land Tirol sowie die Sozialdemokraten Druck machen und die Stadt Innsbruck
muss das immer wieder aufzeigen. Wir
werden sicherlich nicht auf Dauer diese
Last mittragen können.
Um zumindest die Planungssicherheit für
diese zwei wichtigen Organisationen im
ersten Halbjahr zu gewährleisten, beschließen wir jetzt einmal jenen Betrag,
den diese zwei Institutionen an und für
sich brauchen. Natürlich werde ich mit
Landeshauptmann DDr. van Staa sowie
mit dem Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbandes, Dr. Hubert Rauch, über das
Tiroler Frauenhaus sprechen und vielleicht
ergibt sich eine gewisse Regelung.
Auch Landeshauptmann-Stellvertreter
Hannes Gschwentner ist hier auf Landesebene entsprechend gefordert. Ich glaube,
dass dieser Antrag einerseits gegenüber
den betreffenden Organisationen fair ist
und andererseits aber einen ausreichenden Entscheidungsspielraum für die Stadtgemeinde Innsbruck und durchaus auch
für das Land Tirol sowie für den Tiroler
Gemeindeverband übrig lässt.
GR Mag. Fritz: Im Anschluss an die Ausführungen von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger möchte ich sagen, dass ich
die Bereitschaft voraussetze - wie auch in
den vergangenen Jahren - bei entsprechender Halsstarrigkeit seitens der Landesstellen, diese Institutionen auch im
zweiten Halbjahr nicht hängen zu lassen.
Wenn das so ist, kann ich die Argumentation von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
GR-Sitzung 23.2.2006
durchaus verstehen. Ich gehe davon aus,
dass sich im Notfall dieser Gemeinderat wie immer er im Herbst 2006 zusammengesetzt sein wird - schon dazu durchringen
wird können, diese Instutionen auch im
zweiten Halbjahr zu fördern.
Davon abgesehen, ersuche ich um getrennte Abstimmung zu den Punkten 8.
und 9.
Weiters möchte ich schon darauf hinweisen, dass es ein etwas seltsamer Vorgang
ist, wenn ein Antrag auf Subventionierung
von einem maßgeblichen Funktionär eines
Subventionsempfängers gestellt wird. Es
gibt, lieber Vorsitzender des Ausschusses
für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit, GR Kritzinger, schon den § 23
gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 über die Befangenheit von
Gemeinderäten.
Ich kann mich sehr wohl an andere Mitglieder des Gemeinderates erinnern, die
sich bei Abstimmungen von Subventionen
bei Vereinen, in denen sie selbst Vorstandsmitglieder waren oder eine andere
maßgebliche Position innehatten, für befangen erklärt haben, ganz wie es dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 entspricht.
Ich glaube es geht auch nicht, wenn es um
den Tiroler Seniorenbund als Subventionsempfänger geht, dass ein maßgeblicher
Funktionär des Tiroler Seniorenbundes
den Antrag referiert und stellt. Der § 23
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 sagt für diesen Fall ganz
klar aus, dass ein Mitglied des Gemeinderates für die Zeit der Debatte und Beschlussfassung wegen Befangenheit den
Saal zu verlassen hat bzw. kann vom Gemeinderat zur Auskunftserteilung wieder
hereingerufen werden. Solche Sachen
sollte man, auch im Interesse der anderen
Mitglieder des Gemeinderates, die sich
bisher strikt an das gehalten haben, schon
einhalten.
GR Mag. Mayr: Ich melde für den Punkt 8.
"ÖVP-Frauenbewegung" meine Stimmenthaltung wegen Befangenheit an.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich melde für
den Punkt 4. "Frauen im Brennpunkt" wegen meiner Vorsitzführung in diesem Verein Stimmenthaltung an.