Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.50

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platz oder nur eine Driving Range? Was
steht dahinter?
Dann kann man wieder zum Gesamtkonzept zurückkehren. Wir haben auch immer
eine Freizeitanlage bzw. einen Freizeitpark
vertreten. GR Ing. Krulis war im Jahr 2000
dabei, wie wir eine Freizeitanlage in der
Rossau vorgestellt haben. Jetzt sind sechs
Jahre vergangen und im Endeffekt ist diesbezüglich nichts passiert.
Wir wollten schon lange eine solche Freizeitanlage haben. Ich möchte an die damalige Diskussion im Olympischen Dorf
erinnern, wo jedoch unsere Pläne verworfen wurden. Wir haben diesen Plan im
Jahr 2000 sehr ernst genommen.
Wenn mich Gerold Meindl über diesen zu
errichtenden Golfplatz aufklären kann, ob
das mit dem Land Tirol hinsichtlich des
Golfplankonzeptes abgesprochen wurde,
dann weiß ich etwas mehr darüber. Vielleicht gibt es diesbezüglich eine Möglichkeit, genaueres zu hören.
GR Mag. Kogler: GR Federspiel hat angesprochen, dass wir bereits im Jahr 2000
dieses Konzept vorgestellt haben. Damals
hat man dieses Konzept verworfen, obwohl schon eine nachhaltige Sanierung
dieser Mülldeponie angestanden ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat schon
gesagt, dass man diese Mülldeponie nicht
nachhaltig saniert, sondern im Prinzip nur
gesichert hat. Deshalb bin ich froh, dass
wir es jetzt auf den Tisch liegen haben,
dass es keine nachhaltige Sanierung, sondern nur eine temporäre Sicherung dieser
Deponie ist.
Ich habe diesbezüglich schon Anfragen
gestellt, worauf man immer geantwortet
hat, dass dies kein Problem wäre und für
immer gesichert ist. Es handelt sich um
eine Altlast, die im Prinzip tickt. Damit haben wir das große Problem. Wir wollten
dies deshalb schon im Jahr 1999/2000
aufgreifen, damit diese Deponie endgültig
saniert wird, da uns das irgendwann einmal auf den Kopf fällt.
Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Passer hat im Jahre 1999 gesagt, dass das
Sanierungskonzept eine vorübergehende
Maßnahme der nächsten zehn Jahre ist.
Das war im Jahr 1999. Wir haben zwar ein
Monitoring-System, aber ich schaue mir
GR-Sitzung 23.2.2006

an, wie das Ganze weitergeht. Hier liegt
die ganze Problematik der ganzen Geschichte.
Es geht nicht um eine kleine Freizeitanlage oder um einen Golfplatz, sondern es
geht um eine nachhaltige Sanierung dieser
Mülldeponie.
In der Folge geht es um das Wasserrecht.
Ich habe den Wasserrechtsbescheid vorliegen und dort steht, dass diese Fläche
aufgeforstet und begrünt werden muss.
In diesem Bescheid steht, dass die Vegetationsperiode zwischen September und
den Monatsniederschlägen, also zwischen
April und September, 50 und 60 Millimeter
ist, aber nicht mehr sein soll. Man muss im
Endeffekt sogar begrünen und aufforsten,
damit die Sickerungswässer oberflächlich
verdunsten und abgeleitet werden. Darin
liegt das Problem. Das stammt aus dem
jetzt zitierten Wasserrechtsbescheid aus
dem Jahre 1999.
Deshalb ist meines Erachtens auch von
den Behördenverfahren überhaupt nicht
daran zu denken, dort einen Golfplatz zu
errichten, wo man bewässern muss. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden gesetzt, damit man dem Einhalt gebietet?
Das ist in dieser Angelegenheit vordringlich.
Uns geht es um eine nachhaltige Sanierung dieser Mülldeponie, damit uns das
nicht in fünf oder zehn Jahren auf den
Kopf fällt. Im Land Tirol wird derzeit diskutiert, ob eine Müllverbrennung gemacht
wird oder nicht und deshalb sollten wir uns
jetzt nicht blockieren. Das ist der Knackpunkt und die Kernaussage.
Was den Vertrag betrifft, den GR Ing. Krulis jetzt vorgelesen hat, so habe ich schon
vor zwei Jahren bei der Anfrage gesagt,
dass wir klipp und klar der Auffassung
sind, dass dieser Vertrag noch im Gemeinderat beschlossen werden muss. Es handelt sich hierbei um einen Wert in der Höhe von mehr als € 32.000,-- und das ist die
Schwellgrenze, welche die Stadtsenatsregelung bzw. die Gemeinderatskompetenzen teilt. Hier haben wir eine Gegenleistung und deshalb muss dieser Vertrag, der
sicher eine Gegenleistung von mehr als
€ 32.000,-- darstellt, auf alle Fälle im Gemeinderat beschlossen werden.