Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 04_Protokoll_26.04.2018.pdf
- S.42
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29.
Maglbk/23392/SP-FW-RE/1
31.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F13, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gg),
gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F13, Reichenau,
Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gg), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
30.
Maglbk/23365/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Maglbk/23364/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B14, Reichenau, Bereich Andechsstraße 72ff (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE-B13), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B14, Reichenau, Bereich Andechsstraße 72ff (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B13), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
Maglbk/22584/SP-FW-AL/1
Flächenwidmungsplan Nr. AL-F53,
Arzl, Bereich Schlöglgasse Nr. 5
und Gpn. 281 und 297/2 sowie
Teilflächen der Gpn. 283/1, 294/1
und 295/1, alle KG Arzl (als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. AL-F1 und Nr. AL-F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme geht es um die Befürchtung, dass die geplanten Maßnahmen
GR-Sitzung 26.04.2018